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Vorstellung des Ersten Berichts der Schweiz vor dem UNO-Ausschuss gegen die Rassendiskriminierung

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN			     Bern, 3. März 1998

Pressemitteilung

Vorstellung des Ersten Berichts der Schweiz vor dem UNO-Ausschuss gegen die
Rassendiskriminierung

Am kommenden 3. und 4. März wird der Erste Bericht der Schweiz über die
Umsetzung des Internationalen Uebereinkommens von 1965 zur Beseitigung jeder
Form von Rassendiskriminierung von einem internationalen Expertenausschuss
begutachtet werden. Eine Delegation aus Vertretern interessierter Stellen der
Bundesverwaltung sowie die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus werden
den Bericht in Genf präsentieren und Fragen der Ausschussmitglieder
beantworten.

Das Internationale Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von
Rassendiskriminierung kodifiziert das Verbot der Rassendiskriminierung und
sieht zusätzliche Verpflichtungen vor, um diese zu bekämpfen und um ihr
vorzubeugen. Am 1. Februar 1998 waren 150 Staaten Vertragsparteien der
Konvention, die Schweiz ist ihr im November 1994 beigetreten. Neue
Strafbestimmungen, bekannt unter dem Ausdruck "Antirassismusartikel", sind zum
Zweck eingeführt worden, bestimmte Handlungen der Rassendiskriminierung
strafrechtlich verfolgen zu können.

Die Kontrolle über die Umsetzung der Konvention liegt, auf internationaler
Ebene, hauptsächlich in der Untersuchung der periodischen Berichte der
Vertragsstaaten durch einen Ausschuss unabhängiger Experten. Diese Berichte
müssen die zur Umsetzung des Übereinkommens getroffenen Gesetzgebungs-,
Gerichts-, Verwaltungs- und sonstigen Massnahmen bezeichnen, die ergriffen
wurden, um die Konvention umzusetzen. Die Überprüfung der Berichte findet in
einer Atmosphäre des Dialogs zwischen dem Expertenausschuss und den
Vertragsstaaten statt. Eine Regierungsdelegation wird eingeladen, den Bericht
vorzustellen und die Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. Diese
Präsentation ist öffentlich, und interessierte Private oder NGO's können ihr
beiwohnen. Im Anschluss an dieses Verfahren formuliert der Expertenausschuss
schriftlich seine Beanstandungen und Empfehlungen zuhanden des betreffenden
Staates.

Der Erste Bericht der Schweiz wurde durch die verschiedenen betroffenen Ämter
der Bundesverwaltung erstellt und im Dezember 1996 vom Bundesrat genehmigt.

Der Erste Bericht der Schweiz oder ausführlichere Informationen sind
erhältlich bei: François Voeffray, Direktion für Völkerrecht, Telefon: 031 /
322 35 10.