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Schweizer B- und C-Experten für die UNO im Irak

3003 Bern, 6. Juli 1998

Pressemitteilung

Schweizer B- und C-Experten für die UNO im Irak

Die Schweiz stellt der UNO-Abrüstungskommission für den Irak (UNSCOM) in den
kommenden Wochen wiederum mehrere Experten des AC-Laboratoriums Spiez zur
Verfügung. Damit leistet sie erneut einen konkreten friedensfördernden Beitrag,
der das Resultat langjähriger, fachspezifischer Aufbauarbeit darstellt.

Drei Mitarbeiter des AC-Laboratoriums Spiez im Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS ) werden auf Ersuchen der UNO in den Irak
reisen, um neue, von andern UNO-Teams gewonnene Erkenntnisse im Zusammenhang
mit dem Nervengift VX zu überprüfen. Es geht darum zu verifizieren, ob
tatsächlich Spuren von VX in irakischen Raketensprengköpfen nachgewiesen werden
können. Dies würde im Widerspruch zu irakischen Beteuerungen stehen, VX nie zur
Waffenreife gebracht zu haben.

Die Tätigkeiten der Expertengruppe umfassen insbesondere eine Beurteilung der
vorliegenden Resultate und die erneute Probenahme an Ort und Stelle. Das
Probenmaterial wird anschliessend mit hochspezialisierten Geräten in Spiez
untersucht. Das Team wird voraussichtlich zwei Wochen im Irak weilen.

Weiter wird eine Mitarbeiterin des AC-Laboratoriums Spiez an einem
Expertentreffen im Irak teilnehmen. Thema dabei ist das irakische Programm zum
Bau von biologischen Waffen.

Schliesslich wird der zurzeit mit Verifikationsaufgaben in Bagdad betraute
Mitarbeiter, der seit anfangs April im Einsatz steht, ab anfangs Juli bis zirka
Mitte Oktober durch einen weiteren  Chemieexperten abgelöst.

Die Schweiz unterstützt diese Rüstungskontrollaktivitäten der UNSCOM seit 1991.
Die Kosten für derartige Einsätze werden rund zur Hälfte von der UNO und zur
Hälfte vom VBS getragen.

Der Irak ist seit der Invasion Kuwaits mit Sanktionen der UNO belegt.
Voraussetzung für deren Aufhebung ist die Bestätigung der UNSCOM, dass der Irak
seine Verpflichtungen aus der UNO-Resolution 687 erfüllt. Die Resolution 687
des UNO-Sicherheitsrats von 1991 verpflichtet den Irak zur Zerstörung seiner
Bestände an atomaren, biologischen und chemischen (ABC-) Waffen sowie deren
Produktionsanlagen. Sie verlangt im weiteren das Offenlegen der entsprechenden
Waffenentwicklungsprogramme. Dem Irak sind auch Entwicklung, Produktion und
Erwerb solcher Waffen untersagt. Die "United Nations Special Commission on Iraq
(UNSCOM)" überwacht die Einhaltung dieser Verpflichtungen. Zu diesem Zweck
unterhält sie ein eigenes Verifikationszentrum in der irakischen Hauptstadt
Bagdad.