Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Pharmacopoea Helvetica

Medienmitteilung 1. Juli 1998
Pharmacopoea Helvetica

Der Bundesrat verabschiedet das Supplement 1998 zur Pharmacopoea Helvetica,
8. Ausgabe
Der Bundesrat hat beschlossen, das Supplement 1998 zur Schweizerischen
Pharmakopöe, 8. Ausgabe, auf den 1. August 1998 in Kraft zu setzen. Dieser
Beschluss stützt sich auf das Bundesgesetz über die Pharmakopöe.
Pharmakopöe heisst Arzneibuch. Bei diesem Werk handelt es sich um eine
umfangreiche wissenschaftliche Sammlung von Vorschriften über die
Mindestanforderungen an die Qualität von Arzneimitteln. Es richtet sich an
alle, die mit der Arzneimittel-Herstellung und -Kontrolle zu tun haben und
leistet einen wesentlichen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit.
Die Pharmacopoea Helvetica wird gestützt auf die Verordnung über den Erlass
der Pharmakopöe vom August 1997 getrennt von der Europäischen Pharmakopöe
herausgegeben. Beide zusammen bilden die Pharmakopöe. Die Schweizer
Pharmakopöe wird in allen drei Amtssprachen publiziert und stellt ein
ergänzendes Werk zur Europäischen Pharmakopöe dar.
Der Nachtrag 1998 umfasst einige Monographien über Arzneimittel und
pharmazeutische Hilfsstoffe, die revidiert und korrigiert worden sind. 14
Monographien und ein Kapitel des allgemeinen Teils sind seit 1997 neu in die
Europäische Pharmakopöe aufgenommen worden und sind demzufolge in der
Pharmacopoea Helvetica zu streichen. Alle Verzeichnisse der Pharmacopoea
Helvetica sind auf den neusten Stand gebracht worden und tragen auch den
Nachträgen der Europäischen Pharmakopöe in französischer Originalsprache und
deutscher Übersetzung Rechnung.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte
Dr. Ernst Schläfli, stellvertretender Leiter Sektion Pharmakopöe, Bundesamt
für Gesundheit, Telefon 031 322 95 34

Der Bundesrat verabschiedet das Supplement 1998 zur Pharmacopoea Helvetica,
8. Ausgabe
Der Bundesrat hat beschlossen, das Supplement 1998 zur Schweizerischen
Pharmakopöe, 8. Ausgabe, auf den 1. August 1998 in Kraft zu setzen. Dieser
Beschluss stützt sich auf das Bundesgesetz über die Pharmakopöe.
Pharmakopöe heisst Arzneibuch. Bei diesem Werk handelt es sich um eine
umfangreiche wissenschaftliche Sammlung von Vorschriften über die
Mindestanforderungen an die Qualität von Arzneimitteln. Es richtet sich an
alle, die mit der Arzneimittel-Herstellung und -Kontrolle zu tun haben und
leistet einen wesentlichen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit.
Die Pharmacopoea Helvetica wird gestützt auf die Verordnung über den Erlass
der Pharmakopöe vom August 1997 getrennt von der Europäischen Pharmakopöe
herausgegeben. Beide zusammen bilden die Pharmakopöe. Die Schweizer
Pharmakopöe wird in allen drei Amtssprachen publiziert und stellt ein
ergänzendes Werk zur Europäischen Pharmakopöe dar.
Der Nachtrag 1998 umfasst einige Monographien über Arzneimittel und
pharmazeutische Hilfsstoffe, die revidiert und korrigiert worden sind. 14
Monographien und ein Kapitel des allgemeinen Teils sind seit 1997 neu in die
Europäische Pharmakopöe aufgenommen worden und sind demzufolge in der
Pharmacopoea Helvetica zu streichen. Alle Verzeichnisse der Pharmacopoea
Helvetica sind auf den neusten Stand gebracht worden und tragen auch den
Nachträgen der Europäischen Pharmakopöe in französischer Originalsprache und
deutscher Übersetzung Rechnung.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte
Dr. Ernst Schläfli, stellvertretender Leiter Sektion Pharmakopöe, Bundesamt
für Gesundheit, Telefon 031 322 95 34