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Jahresbericht über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat 1997

Pressemitteilung				Bern, den 14. Januar 1998

Jahresbericht über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat 1997

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. Januar 1998 den Bericht über die
Tätigkeit der  Schweiz im Europarat 1997 genehmigt.

Das Jahr 1997 war geprägt durch das Zweite Gipfeltreffen der Staats- und
Regierungschefs der 40 Mitgliedstaaten des Europarates, welches symbolisch den
nun vollzogenen Zusammenschluss Gesamteuropas auf der Grundlage gemeinsamer
demokratischer Werte zum Ausdruck brachte.

Der Europarat beschloss, einen Rat der Weisen einzusetzen, der noch im Jahre
1998 über die wegen der neuen gesamteuropäischen Dimension der Organisation
notwendig gewordenen Strukturreformen Bericht erstatten soll.

Die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen und
die Integration der mittel- und osteuropäischen Staaten in den Europarat
stellten weiterhin wichtige Anliegen dar, welchen die Schweiz das ganze Jahr
hindurch grosse Aufmerksamkeit schenkte. Ihre Bemühungen zielten darauf ab,
dass der hohe Menschenrechtsstandard erhalten bleibt und noch vertieft wird.

Die Unterstützungsprogramme zugunsten der neuen Mitgliedstaaten sowie der
Beitrittskandidaten Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina und Georgien
wurden weitergeführt. Die Schweiz beteiligte sich an diesen Aktionen über
ihren Anteil am ordentlichen Haushalt des Europarates und mit freiwilligen
Beiträgen. Sie gewährte der Menschenrechtskammer in Bosnien-Herzegowina einen
ausserordentlichen finanziellen Beitrag und unterstützte neben anderen
Projekten wiederum die Schule für politische Studien in Moskau. Ferner wurden
zwei Seminare über den Europarat für russische und ukrainische Beamte in Bern
vom EDA durchgeführt.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und der Europäischen Union wurde
verstärkt. Die Bemühungen um eine Verbesserung der Aufgabenverteilung zwischen
dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE) gingen weiter.

Was Fragen der Menschenrechte betrifft, so standen die Vorbereitungen für die
Errichtung des neuen einheitlichen und ständigen Gerichtshofes im Vordergrund.
Er wird im Herbst 1998 seine Tätigkeit aufnehmen. Ferner soll das Amt eines
Kommissars für Menschenrechte geschaffen werden, welcher die Aufgabe haben
wird, die Achtung der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten zu fördern.

Im Berichtsjahr fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fünf die
Schweiz betreffende Urteile.

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