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Das Abkommen über die Liberalisierung der Telekommunikationen tritt in Kraft

PRESSEMITTEILUNG
Das Abkommen über die Liberalisierung der Telekommunikationen tritt in Kraft
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 Das im Rahmen  der Welthandelsorganisation (WTO) im Februar 1997 getroffenen Abkommen 
über die
Telekommunikationsdienstleistungen wird am Donnerstag, den 5. Februar 1998 in Kraft 
treten.

Parallel zu der in vielen Ländern - darunter die Schweiz - auf nationaler Ebene 
vorgenommenen
Liberalisierung desTelekommunikationssektors werden die internationalen
Telekommunikationsmärkte inskünftig den Liberalisierungsregeln des Allgemeinen Abkommen 
über
den Handel mit Dienstleistungen der WTO unterstellt.

Die von den WTO-Mitgliedern eingegangenen Verpflichtungen geben den Operateuren 
in den meisten
Mitgliedsländern ein klagbares Recht auf das Anbieten von Telekommunikationsdienstleistungen
sowie auf Niederlassung zum Erbringen dieser Dienstleistungen. Darüber hinaus wird 
mit dem
neuen Abkommen die Politik der WTO-Mitglieder im Bereich des Wettbewerbs, der Grundversorgung
und der Interkonnektion gemeinsamen Spielregeln unterstellt.

Gemäss den neuen Verpflichtungen der Schweiz hat jeder ausländische Operateur das 
Recht auf
Niederlassung in der Schweiz sowie auf das Anbieten aller Telekommunikationsdienstleistungen
auf dem Schweizer Markt, und dies auch aus dem Ausland.

Dank dem WTO-Abkommen über Telekommunikationsdienstleistungen dürften sich sowohl 
das Angebot
an Telekommunikationsdienstleistungen in der Schweiz als auch die Entwicklungsaussichten
schweizerischer Operateure im Ausland verbessern.

Bern, den 3. Februar 1998

BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Internationale Dienstleistungsfragen, Henri Gétaz, Tel. 031/324 08 16