Das Abkommen über die Liberalisierung der Telekommunikationen tritt in Kraft
PRESSEMITTEILUNG
Das Abkommen über die Liberalisierung der Telekommunikationen tritt in Kraft
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Das im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) im Februar 1997 getroffenen Abkommen
über die
Telekommunikationsdienstleistungen wird am Donnerstag, den 5. Februar 1998 in Kraft
treten.
Parallel zu der in vielen Ländern - darunter die Schweiz - auf nationaler Ebene
vorgenommenen
Liberalisierung desTelekommunikationssektors werden die internationalen
Telekommunikationsmärkte inskünftig den Liberalisierungsregeln des Allgemeinen Abkommen
über
den Handel mit Dienstleistungen der WTO unterstellt.
Die von den WTO-Mitgliedern eingegangenen Verpflichtungen geben den Operateuren
in den meisten
Mitgliedsländern ein klagbares Recht auf das Anbieten von Telekommunikationsdienstleistungen
sowie auf Niederlassung zum Erbringen dieser Dienstleistungen. Darüber hinaus wird
mit dem
neuen Abkommen die Politik der WTO-Mitglieder im Bereich des Wettbewerbs, der Grundversorgung
und der Interkonnektion gemeinsamen Spielregeln unterstellt.
Gemäss den neuen Verpflichtungen der Schweiz hat jeder ausländische Operateur das
Recht auf
Niederlassung in der Schweiz sowie auf das Anbieten aller Telekommunikationsdienstleistungen
auf dem Schweizer Markt, und dies auch aus dem Ausland.
Dank dem WTO-Abkommen über Telekommunikationsdienstleistungen dürften sich sowohl
das Angebot
an Telekommunikationsdienstleistungen in der Schweiz als auch die Entwicklungsaussichten
schweizerischer Operateure im Ausland verbessern.
Bern, den 3. Februar 1998
BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Internationale Dienstleistungsfragen, Henri Gétaz, Tel. 031/324 08 16