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Pro Helvetia hat ein neues Beitragsreglement und eine neue Geschäftsordnung

Pressemitteilung        Dezember 1998

Pro Helvetia hat ein neues Beitragsreglement und eine neue Geschäftsordnung

Der Bundesrat hat das neue Beitragsreglement der Pro Helvetia genehmigt. Es
verteilt die Finanzkompetenzen breiter auf Gremien und Organe der Pro
Helvetia. Damit kann die Stiftung ihre stark gewachsenen Aufgaben
effizienter bewältigen und der Kontakt zu den Gesuchstellenden wird
erleichtert. Gleichzeitig genehmigte das Eidgenössische Departement des
Innern (EDI) die neue Geschäftsordnung der Pro Helvetia. Beide Reglemente
treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die autonome Kulturstiftung Pro Helvetia organisiert sich aufgrund ihrer
gesetzlichen Grundlage weitgehend selbst. Allerdings obliegt dem Bundesrat,
das Verfahren zur Beurteilung und Entscheidung von Gesuchen in Form des
Beitragsreglements zu genehmigen. Das EDI genehmigt die Geschäftsordnung der
Stiftung. Das heutige Beitragsreglement und die Geschäftsordnung der Pro
Helvetia datieren aus dem Jahre 1988. Seither wurden Pro Helvetia mit den
Aussenstellen im Ausland, der Zweigstelle Romandie und den „Antennen“ in
Mittel- und Osteuropa gewichtige neue Aufgaben übertragen. Die Zahl der an
sie gestellten Gesuche hat sich in den letzten zehn Jahren um fast 80
Prozent erhöht. Weder Personalbestand noch finanzielle Ressourcen der
Stiftung konnten dieser Entwicklung angepasst werden. Deshalb muss Pro
Helvetia ihre Verfahren und Strukturen effizienter gestalten. Insbesondere
werden die Finanzkompetenzen der Arbeitsgruppen des Stiftungsrates erhöht
und auch den Abteilungsverantwortlichen des Sekretariats angemessene
Zuständigkeiten eingeräumt. Diese und weitere Massnahmen erleichtern
einerseits das Funktionieren der Stiftung und verbessern anderseits
insbesondere die Kontakte zu den Gesuchstellenden. Die Gesuchsbehandlung
wird einfacher, transparenter und schneller.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
- Christoph Reichenau, Stv. Direktor des Bundesamtes für Kultur,Tel. 031 322
92 86
- Rolf Keller, Stv. Direktor der Pro Helvetia, Zürich, Tel. 01 267 71 71
 Comunicato stampa       decembre 1998