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Gegenseitige Einführung von Visa zwischen Kuba und der Schweiz

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN                         Bern, 9. Dezember
1998

Pressemitteilung

Gegenseitige Einführung von Visa zwischen Kuba und der Schweiz

Kuba und die Schweiz haben am 8. Dezember 1998 mit einem Notenwechsel
vereinbart, dass Reisende mit einem gewöhnlichen kubanischen oder
schweizerischen Pass ein Visum benötigen. Diese Neuerung tritt am 1. Januar
1999 in Kraft.

Schweizer Bürger, welche nach dem 1. Januar 1999 nach Kuba reisen, sind
gebeten, sich bei der kubanischen Botschaft, Gesellschaftsstrasse 8,
Postfach 5275, 3001 Bern (Tel. 031/ 302 21 11, Fax 031/ 302 98 30) oder
ihrem Reisebüro über die genauen Bedingungen zur Erlangung eines Visums zu
erkundigen.

Für kubanische Reisende wird die schweizerische Botschaft in Kuba sowie alle
anderen Ermächtigten die Visa ausstellen.