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Initiative "Ja zu Europa Initiative - Ja zu Europa"

MÜNDLICHE INFORMATION DURCH VIZEKANZLER A. CASANOVA

Initiative "Ja zu Europa Initiative - Ja zu Europa"

Der Bundesrat hat heute seine Beratungen über die Initiative "Ja zu Europa"
fortgesetzt. An seiner Sitzung vom vergangenen 25. März hatte er das
Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das
Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, ihm auf der
Grundlage der Grundsatzentscheide, die er an dieser Sitzung gefällt hatte,
verschiedene Optionen zu unterbreiten. Aufgrund dieser Analysen hat der
Bundesrat nun beschlossen, der Initiative "Ja zu Europa" im Hinblick auf die
Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der EU einen Gegenvorschlag
gegenüberzustellen. Dabei wird der Bundesrat zwischen zwei Möglichkeiten zu
wählen haben: einem Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe oder einem solchen auf
Gesetzesebene. Darüber hinaus hat er das EDA und das EVD beauftragt, ihm bis
Ende dieses Jahres einen Integrationsbericht zu unterbreiten, der namentlich
die Konsequenzen eines EU-Beitritts darstellen soll.

Der Bundesrat stellt fest, dass die Initiative den Beitritt der Schweiz zur EU
anstrebt; sie steht damit im Einklang mit den Zielen seiner
Integrationspolitik, wie er sie im Bericht über die Aussenpolitik der Schweiz
in den 90er Jahren vom 29. November 1993 festgelegt hat.

Die Initiative verlangt allerdings die unverzügliche Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union. In dieser Frage ist der
Bundesrat der Ansicht, dass er - im Einklang mit der Verfassung, die ihm die
entsprechenden Kompetenzen gibt - in enger Zusammenarbeit mit dem Parlament
selbst über den geeigneten Zeitpunkt für die Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen zu entscheiden haben sollte und dass diese Verantwortung
nicht in einer neuen speziellen Verfassungsbestimmung zu regeln ist. Wenn der
Bundesrat die Initiative bedingungslos annehmen würde, wäre er gehalten, "ohne
Verzug" Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Dies würde seinen
Handlungsspielraum auf unzulässige Weise einschränken und den falschen Eindruck
erwecken, die bilateralen Verhandlungen seien für ihn nicht mehr prioritär.

Die Entwicklungen der letzten Jahre sowohl in der Schweiz wie europaweit und
weltweit haben den Bundesrat in seiner Auffassung bestätigt und bestärkt, dass
eine Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union im vordringlichen Interesse
der Schweiz ist. Die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen sollte aber nicht
unter Zeitdruck erfolgen. Sie sollte das Ergebnis eines Reflexionsprozesse
sein, der sich auf objektive Tatsachen stützt. Aus diesem Grund hat der
Bundesrat das EDA und das EVD beauftragt, ihm bis Ende dieses Jahres, in
Zusammenarbeit mit allen betroffenen Bundesämtern, einen Integrationsbericht zu
unterbreiten, der umfassend über die politischen, ökonomischen und finanziellen
Auswirkungen eines Beitritts informiert und aufzeigt, welche Massnahmen -
insbesondere im Bereich der Gesetzgebung, der staatlichen Institutionen, der
demokratischen Entscheidungsprozesse und des föderativen Staatsaufbaus - hiefür
notwendig sind.

Auf der Grundlage dieses Berichts, der in der Zwischenzeit erreichten
Ergebnisse der laufenden sektoriellen Verhandlungen und einer Analyse der
aktuellen Situation wird es dann möglich sein, eine vertiefte politische
Lagebeurteilung vorzunehmen. Im gegebenen Zeitpunkt wird der Bundesrat
allenfalls der EU die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen vorschlagen. Der
Bundesrat unterstreicht schon jetzt, dass im Falle eines erfolgreichen
Abschlusses dieser Verhandlungen die Frage eines Beitritts der Schweiz zur EU
Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet wird; diese werden dann in voller
Kenntnis aller Fakten souverän entscheiden können.

22.4.1998