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Genozidkonvention: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Pressemitteilung
               Bern, 6. Oktober 1997

Genozidkonvention: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat beschlossen, ein Vernehmlassungsverfahren über den
Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen von 1948 über das Verbot und die
Verhütung des Völkermordes ("Genozidkonvention") durchzuführen. Er
beabsichtigt, der Bun-desversammlung im kommenden Jahr den Beitritt der
Schweiz zu diesem Überein-kommen vorzuschlagen.

Die Genozidkonvention ist mit 124 Vertragsstaaten eines der am
weitesten akzep-tierten internationalen Übereinkommen. Es verbietet den
Völkermord und verpflich-tet die Staaten zu dessen Verhinderung und
Bestrafung. Die sich aus dem Über-einkommen ergebenden
völkerrechtlichen Verpflichtungen bedingen Änderungen des
Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes.

Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Federführung des
Eidgenössi-schen Departements für auswärtige Angelegenheiten hat mit
Blick auf die Ver-nehmlasung einen Bericht erarbeitet, der die
Bedeutung und den Inhalt des Über-einkommens sowie den Vorentwurf zur
Revision des Strafrechts erläutert.

Der Bericht wird den interessierten Stellen in den nächsten Tagen
zugestellt. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 9. Januar 1998.

					EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
					FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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