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Militärgerichtliches Verfahren gegen zwei Offiziere

3003 Bern, 24. Oktober 1997

Mitteilung an die Agenturen

Militärgerichtliches Verfahren gegen zwei Offiziere

Gegen die beiden Offiziere, die am Samstag, 20. September ohne Auftrag und
Erlaubnis mit Maschinengewehr, Panzerfaust und Pistolen auf dem Schiessplatz
Hinterrhein GR geschossen haben, ist eine Voruntersuchung eröffnet worden.
Gemäss Auskunft des militärischen Untersuchungsrichters begaben sich die beiden
Leutnants am selben Tag zudem nach Lugano und trafen dort zwei Frauen. Diese
nahmen sie am Sonntag früh mit in die Truppenunterkunft.

Die beiden Offiziere der Panzer-Rekrutenschule 222 haben am Samstag, 20.
September 1997 auf dem Schiessplatz Hinterrhein (GR) Munition des Kalibers 9 mm
(Pistole), 7,5 mm (Maschinengewehr) und 3 Schuss 18 mm-Patronen zum Einsatzlauf
zur Panzerfaust verschossen. Eine Schiessübung mit einem Kampfpanzer war von
den beiden Offizieren weder vorbereitet, angeordnet noch geplant worden.

Die Abklärungen des Untersuchungsrichters haben ergeben, dass die beiden
Offiziere sich nach den Schiessübungen am Samstagabend in den Ausgang nach
Lugano begaben. Sie liessen sich durch einen Rekruten mit einem Armeefahrzeug
chauffieren. Auf der Rückfahrt am Sonntag früh waren sie in Begleitung von zwei
Frauen, die sie mit in die Truppenunterkunft nahmen. Dort offerierten sie ihnen
militärische Verpflegung. Anschliessend liessen sie die Begleiterinnen auf
deren Wunsch durch einen Rekruten zur Bahnstation Thusis fahren.

Gestützt auf diese Erkenntnisse hat der Schulkommandant auf Antrag des
Untersuchungsrichters eine Voruntersuchung angeordnet. Nach Abschluss dieser
Untersuchung wird der Untersuchungsrichter die Akten dem militärischen Ankläger
(Auditor) übermitteln zwecks Anklageerhebung, zur Einstellung des Verfahrens
oder zum Erlass eines Strafmandates. Von einem Disziplinarfall kann nicht mehr
gesprochen werden.

Der eine Offizier war am Wochenende vom 20./21. September Aufsichtsoffizier der
Sonntagswache, der andere verbrachte den Urlaub am Dienstort

Sonntags