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Uebereinkommen über das Verbot von Anti-Personenminen

Bern, 26. November 1997

Pressemitteilung

Übereinkommen über das Verbot von Anti-Personenminen

Vom 2. bis 4. Dezember 1997 wird anlässlich einer Konferenz in Ottawa das
Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und
der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung zur
Unterzeichnung aufgelegt.

Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten,
Bundesrat Flavio Cotti, wird die Schweizer Delegation bei dieser Konferenz
leiten und das neue Übereinkommen im Namen der Schweiz unterzeichnen.

Im Oktober 1996 leitete Kanada den sogenannten Ottawa-Prozess ein mit dem
Ziel, vor Ende 1997 ein Übereinkommen über ein umfassendes Verbot von
Anti-Personenminen zur Unterzeichnung vorzulegen. Nach vorbereitenden
Expertentreffen und Konferenzen in Wien, Bonn und Brüssel wurden an der
diplomatischen Konferenz in Oslo (1. bis 18. September 1997) eigentliche
Vertragsverhandlungen durchgeführt, an deren Ende die 89 Teilnehmerstaaten das
neue Übereinkommen verabschiedeten.

Der in Ottawa zur Unterzeichnung aufliegende Vertrag entspricht in allen
wesentlichen Punkten der von der Schweiz angestrebten Regelung. Der
entscheidende qualitative Fortschritt des neuen Übereinkommens gegenüber
bestehenden internationalen Abmachungen besteht darin, dass es den Einsatz von
Anti-Personenminen nicht nur einschränkt, sondern generell verbietet.

Es entspricht der besonders aktiven Rolle, welche die Schweiz in den
Bemühungen um ein internationales Verbot der Anti-Personenminen gespielt hat,
dass sie das neue Übereinkommen in Ottawa unterzeichnet und danach möglichst
rasch ratifiziert.

					EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
					FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
					Information

Bern, 26. November 1997

Erfolgreicher Abschluss des Ottawa-Prozesses:

Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung,
der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen
und über deren Vernichtung

Der Ottawa-Prozess

Revisionskonferenz zum Übereinkommen von 1980 über konventionelle Waffen
Protokoll II des Übereinkommens von 1980 regelt den Einsatz von Landminen. An
der im Mai 1996 zu Ende gegangenen Revisionskonferenz hat dieses Protokoll
wichtige Änderungen erfahren. Die neue Version, welche gegenwärtig den
eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorliegt, bringt nicht zu
unterschätzende Fortschritte, ist aber trotzdem nicht zufriedenstellend.
Einerseits sieht auch das revidierte Protokoll lediglich Einschränkungen des
Einsatzes von APM vor, ohne diese Munition umfassend zu verbieten. Anderseits
werden die neuen Bestimmungen über die Detektierbarkeit, die Selbstzerstörung
und die Selbstdeaktivierung wegen langer Übergangsfristen erst mit grosser
Verzögerung wirksam werden.
Die Schweiz setzte sich in der zweiten und dritten Phase der
Revisionskonferenz für ein allgemeines Verbot von APM ein. Gemessen an dieser
Position war das Resultat der Konferenz enttäuschend , stellte aber trotzdem
einen wichtigen Schritt dar. Zu denken ist dabei namentlich an die Regelung
der Staaten, die zu einem völligen Verzicht auf den Einsatz von APM noch nicht
bereit sind. Die Schweiz beabsichtigt deshalb, das Protokoll ohne Verzögerung
anzunehmen und hofft, dass auch die übrigen Teilnehmer der Revisionskonferenz
sich zu diesem Schritt entschliessen werden.

Neue Bemühungen um ein umfassendes Verbot der APM
Im Oktober 1996 führte die kanadische Regierung eine internationale
Strategiekonferenz durch und leitete damit den sogenannten Ottawa-Prozess ein.
Das vorgegebene Ziel war, noch vor Ende 1997 ein Abkommen über ein umfassendes
Verbot von APM zur Unterzeichnung vorzulegen.
Im Rahmen des Ottawa-Prozesses fand in Wien vom 12. bis 14. Februar 1997 ein
konsultatives Expertentreffen mit 111 teilnehmenden Staaten statt. In Bonn
wurde am 24. und 25. April 1997 ein Treffen über die Verifikation des
künftigen Übereinkommens durchgeführt, dem Experten aus 110 Staaten
beiwohnten. An der internationalen Konferenz von Brüssel (24. bis 27. Juni
1997) schliesslich nahmen über 130 Staaten teil, deren 97 die "Erklärung von
Brüssel" für ein umfassendes APM-Verbot unterstützten. Erst an der
diplomatischen Konferenz von Oslo (1. bis 18. September 1997) wurden
eigentliche Vertragsverhandlungen geführt, an deren Ende die 89
Teilnehmerstaaten das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der
Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über
deren Vernichtung verabschiedeten. An der bevorstehenden Konferenz in Ottawa
(2. bis 4. Dezember 1997) wird das Übereinkommen zur Unterzeichnung aufgelegt.
Der aussergewöhnliche Erfolg des Ottawa-Prozesses wäre ohne den Einsatz des
Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und der International Campaign
to Ban Landmines (ICBL) nicht denkbar gewesen. Die Kampagne dieser
Organisationen hat die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die von APM
verursachten menschlichen Leiden und gesellschaftlichen Schäden gelenkt, in
zahlreichen Staaten innenpolitischen Druck erzeugt und damit die
Voraussetzungen für den Ottawa-Prozess geschaffen.
Die Schweiz hat von Beginn weg sehr aktiv am Ottawa-Prozesses teilgenommen.
Auf Initiative unseres Landes bildete sich im Februar 1997 eine informelle
sogenannte Kerngruppe besonders engagierter Staaten, die den Ottawa-Prozess
diskret, aber nachhaltig vorwärtstrieb, begleitete und beeinflusste. Als
Mitglied dieser Gruppe konnte unser Land massgebliche Beiträge zum Gelingen
des Ottawa-Prozesses und zum Inhalt des neuen Übereinkommens leisten. Die
Schweiz setzte sich für ein umfassendes Verbot des Einsatzes, der Herstellung,
der Lagerung und der Weitergabe von APM sowie für die Verpflichtung zur
Räumung von verlegten APM und zur Vernichtung von Lagerbeständen dieser Waffen
ein. Sie bestand während der ganzen Dauer des Prozesses darauf, dass in diesem
Kernbereich des Übereinkommens keine wesentlichen Konzessionen eingegangen
werden dürften, auch wenn dies gewissen Ländern die Unterzeichnung erschweren
könnte. Während der ganzen Dauer des Ottawa-Prozesses pflegten die Vertreter
der Schweiz regelmässige Kontakte mit der Campagne suisse contre les mines
antipersonnel , deren Teilnahme an verschiedenen Konferenzen von der Schweiz
zudem finanziell unterstützt wurde.

Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung
und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung

Das am 18. September 1997 in Oslo verabschiedete Übereinkommen enthält
insbesondere die folgenden Elemente:
1. 	Eine Definition der APM, welche Panzerminen mit Aufnahmesperren vom
vertraglichen Verbot ausnimmt;
2.	ein umfassendes Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung,
und der Weitergabe von APM;
3.	die Verpflichtung, Lagerbestände innert vier und bereits gelegte
Personenminen innerhalb von zehn Jahren zu vernichten (wobei die zweite Frist
auf begründeten Antrag hin von der Konferenz der Vertragsstaaten durch
Mehrheitsbeschluss verlängert werden kann);
4.	eine Verpflichtung zu zwischenstaatlicher Zusammenarbeit auf den
Gebieten der Vernichtung und Räumung von APM sowie der Opferhilfe; und
5.	einen Überprüfungsmechanismus, der namentlich die Entsendung neutraler
Ermittlungskommissionen gestattet.
Das neue Übereinkommen bringt einen Durchbruch für das humanitäre Völkerrecht.
Obschon das Abseitsstehen einiger grosser Staaten bedauerlich ist, war im
gegenwärtigen Zeitpunkt der Abschluss eines möglichst lückenlosen Vertrags
ohne diese Staaten einem durchlöcherten Vertrag mit deren Mitwirkung
vorzuziehen. Man darf hoffen, dass der Druck der Öffentlichkeit diese Staaten
über kurz oder lang veranlassen wird, dem neuen Vertragswerk beizutreten.
Das in Oslo verabschiedete Übereinkommen entspricht in allen wesentlichen
Punkten der von der Schweiz angestrebten Regelung. Es entspricht der besonders
aktiven Rolle, welche die Schweiz seit Beginn des Jahres 1996 in den
Bemühungen um ein internationales Verbot der APM gespielt hat, dass unser Land
das neue Übereinkommen in Ottawa unterzeichnet und anschliessend ohne
Verzögerung ratifiziert.
Seit 1969 werden in der Schweiz keine APM oder APM-Bestandteile mehr
hergestellt. 1990 hat die Armee sämtliche APM von der Truppe zurückgezogen. Im
Rahmen der eingangs erwähnten Revisionskonferenz zum Übereinkommen von 1980
entschied das Eidgenössische Militärdepartement am 24. November 1995, auf den
Besitz und den Einsatz von APM ganz zu verzichten. Die Vernichtung der
verbliebenen APM-Bestände wird noch vor der Unterzeichnung des neuen
Übereinkommens in Ottawa abgeschlossen sein. Am 13. Dezember 1996 hat das
Parlament das revidierte Kriegsmaterialgesetz  verabschiedet, das in Artikel 8
verbietet, APM zu entwickeln, herzustellen, zu vermitteln, zu erwerben,
jemandem zu überlassen, ein-, aus-, durchzuführen, zu lagern oder anderweitig
über sie zu verfügen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden nach
Artikel 35 des Gesetzes strafrechtlich verfolgt. Das neue Gesetz wird
voraussichtlich am 1. März 1998 in Kraft treten. Unter diesen Bedingungen sind
auf innerstaatlicher Ebene die Voraussetzungen dafür gegeben, dass die Schweiz
das Übereinkommen von Oslo unterzeichnen - und ratifizieren - kann.