Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Zwei neue Stv. Generalsekretäre im EJPD


Zwei neue Stv. Generalsekretäre im EJPD

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) erhält zwei neue
Stell-vertretende Generalsekretäre. Der Bundesrat hat am Mittwoch Eduard Gnesa
(45) zum 1. Stv. GS und Hans Brunner (53) zum 2. Stv. GS gewählt. Die
personelle Er-neuerung wurde nötig, weil der Bundesrat die bisherigen
Amtsinhaber, Andreas Huber und Bruno Huber, zum Generalsekretär EJPD bzw. zum
Präsidenten der Schweizerischen Asylrekurskommission ernannt hatte.

Eduard Gnesa, von Brione Verzasca TI, trat nach dem Studium an der Universität
Freiburg (Dr. iur.) und am Institut de Hautes Etudes Internationales in Genf in
die Dienste des Bundesamtes für Justiz. 1984 wurde er Oberassistent am Seminar
für öffentliches Recht und Völkerrecht der Universität Bern. Von dort kehrte er
1989 als Wissenschaftlicher Adjunkt zurück ins EJPD, wo er sich vorwiegend mit
begleitender Rechtssetzung - insbesondere im Asyl- und Ausländerrecht -
befasste. 1991 wurde Gnesa ins Generalsekretariat des EJPD be-rufen, wo er seit
1995 als Wissenschaft-licher Berater und Koordinator im Bereich Migrationsrecht
und -politik wirkt.

Hans Brunner, von Luzern, trat nach mathematischen und juristischen Studien
1971 in die Privatwirtschaft ein, wo er bei der schweizerischen Niederlassung
der Control Data Corporation zum Mitglied der Geschäftsleitung aufstieg. In
ihren Diensten ar-beitete er mehrere Jahre lang in den USA und in Spanien. Nach
verschiedenen Ka-derpositionen in anderen Unternehmungen (zuletzt Direktor von
Andersen Informatik) wählte ihn der Bundesrat 1992 zum Chef Informatik des
EJPD.

Wie bisher werden den Stv. GS zur Entlastung des Generalsekretärs bestimmte
Be-reiche unterstellt, für welche sie die Verantwortung zu übernehmen haben.
Ausser-dem werden sie für anspruchsvolle Sonderaufgaben eingesetzt. Bei
Abwesenheit des Generalsekretärs nehmen sie dessen Funktionen wahr.

26.März 1997

EIGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst