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Abkommen zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der internationalen Luftfahrt

Bern, 26. März 1997

Pressemitteilung

Abkommen zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der internationalen Luftfahrt

Gestützt auf den Bundesbeschluss vom 1. Oktober 1952 über die
Ermächtigung des Bundesrates zum Austausch von Gegenrechtserklärungen
betreffend die Besteuerung von Unternehmungen der Luftfahrt, hat der
Bundesrat ein Abkommen zwischen der Schweiz und dem Königreich
Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der
internationalen Luftfahrt genehmigt.

Dieses Abkommen, welches das Ergebnis von mehr als 20-jährigen
Verhandlungen zwischen den schweizerischen und saudiarabischen Behörden
darstellt, sieht vor, dass Einkünfte aus dem Betrieb von
internationalen Luftfahrt-Unternehmungen (z. B. Verkauf von
Flugtickets) von jeglicher Einkommens- und Vermögenssteuer befreit
sind. Diese Befreiung gilt auch für die auf dem beweglichen Vermögen
dieser Luftverkehrsgesellschaften erhobenen Steuern.

Die Vertretungen der Swissair in Saudi-Arabien sowie diejenigen der
Saudia in der Schweiz werden in den Genuss dieser Steuerbefreiung
kommen.

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