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Arbeitsgruppe „Sterbehilfe" eingesetzt


Arbeitsgruppe Sterbehilfe" eingesetzt

Bundesrat Arnold Koller, der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartements, hat eine Arbeitsgruppe Sterbehilfe" eingesetzt. Sie hat
bis Ende Juni 1998 abzuklären, ob eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe im
Strafgesetzbuch, die sowohl dem Tötungsverbot wie auch dem
Selbstbestimmungsrecht des todkranken und sterbewilligen Patienten Rechnung
trägt, möglich sei. Die Gruppe soll in ihrem Bericht entweder Empfeh-lungen im
Hinblick auf eine gesetzliche Regelung unterbreiten oder die Gründe erörtern,
die gegen eine solche Regelung sprechen.

Die Idee einer Arbeitsgruppe geht auf die Motion Ruffy (Sterbehilfe, Ergänzung
des Strafgesetzbuches) zurück, die der Nationalrat letztes Jahr als Postulat
überwies. Damals erklärte sich der Bundesrat bereit, eine Arbeitsgruppe,
bestehend aus Rechtsexperten, Medizinern und Ethikern sowie Vertretern
interessierter öffentlicher und privater Organisationen, zu bestellen. Sie
sollte den Auftrag erhalten, sämtliche Fragen, die mit der Sterbehilfe
zusammenhängen, eingehend zu klären.

Die Arbeitsgruppe setzt sich aus folgenden Persönlichkeiten zusammen:Josi J.
Mei-er, Rechtsanwältin und alt Ständeratspräsidentin, Luzern (Präsidentin)
Peter Müller, Dr.iur., Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz, Bern
(Vizepräsident)
Alberto Bondolfi, Theologe, Zürich
Verena A. Briner, PD Dr. med., Luzern
Ursula Cassani, Prof. Dr. iur., Genf
Jean-Pierre de Kalbermatten, Dr. med., Sitten
Cécile Ernst, Dr. med., Zürich
Suzanne Kessler, Psychiatrieschwester, Grasswil
Gilbert Kolly, Dr. iur., Freiburg
Jörg Paul Müller, Prof. Dr. iur., Hinterkappelen
Marlies Näf-Hofmann, Dr. iur, Rechtsanwältin, Arbon
Meinrad Schär, Prof. Dr. med., Zürich
Jérôme Sobel, Dr. med., Epalinges
Martin Stettler, Prof. Dr. iur., Yens s/Morges

4. März 1997
EIDGENÖSSISCHESJUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENTInformations- und Pressedienst