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OECD-Länder vereinbaren Richtlinien über ERG-Prämien

PRESSEMITTEILUNG
OECD-Länder vereinbaren Richtlinien über ERG-Prämien
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 Die Teilnehmerländer des Exportkreditarrangements der OECD, zu denen auch die Schweiz 
gehört,
haben sich am 20. Juni 1997 auf Richtlinien über Mindestgebühren für staatliche
Exportrisikogarantien (ERG) geeinigt.

Die Vereinbarung betrifft namentlich eine gemeinsame Länderrisikoeinstufung, Mindestgebühren
für staatliche Käufer und Länderrisiken, die auch unterschiedliche Garantiequalitäten
berücksichtigen, sowie einen umfassenden Informationsaustausch.

Ziel der Richtlinien ist es, Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen, die sich aus 
der
staatlichen Unterstützung von Exportfinanzierungen ergeben können. Die Mindestgebühren
berücksichtigen die Risikolage im Käuferland und sollen die Eigenwirtschaftlichkeit 
der
ERG-Institute sicherstellen. Die Richtlinien treten nach einer Übergangsfrist zur 
Anpassung der
nationalen ERG-Systeme am 1. April 1999 in Kraft.

Bern, 26. Juni 1997

BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Exportrisikogarantie/Exportförderung, Kurt Schärer, Tel. 031 / 324 08 95