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Der Bundesrat spricht sich zur Zweckbestimmung von Palais Wilson und Geneva Executive Center (GEC) aus

		Bern, 25 Juni 1997

Pressemitteilung

Der Bundesrat spricht sich zur Zweckbestimmung von Palais Wilson und
Geneva Executive Center (GEC) aus

Der Bundesrat hat sich über die Zweckbestimmung des Palais Wilson und
des Geneva Executive Center (GEC), sowie über die Modalitäten der
Zurverfügungstellung der beiden Gebäude ab dem 1. Januar 1998
ausgesprochen. Das GEC wird in seiner Funktion als internationales
Zentrum für Umwelt und nachhaltige Entwicklung bestätigt. Das Palais
Wilson dürfte seinerseits das UNO-Menschenrechtszentrum beherbergen.

Seit 1993 vereint das GEC die in den Bereichen Umwelt und nachhaltige
Entwicklung tätigen internationalen Organisationen. Trotz des Wegzugs
der Sekretariate der Klimakonvention und der Konvention über die
Artenvielfalt sind zahlreiche auf den genannten Gebieten spezialisierte
Organismen in Genf (Europäisches Regionalbüro des UNEP, Basler
Konvention, CITES und weitere) oder in der Genferseeregion
(insbesondere die IUCN) niedergelassen. Sie arbeiten mit anderen
Organisationen zusammen, deren Arbeiten einen Bezug zur Umwelt haben
(vor allem WMO, WHO, WTO, UNCTAD), sowie mit zahlreichen
Nicht-Regierungsorganisationen, deren Sitz sich in Genf befindet. Das
GEC wird ihnen auch weiterhin zur Verfügung stehen. Seine Stellung als
internationales Zentrum für Umwelt und nachhaltige Entwicklung dürfte
so eine Bestätigung erfahren.

Das noch bis zum Jahresende hin einer Renovation unterzogene Palais
Wilson wird dem Büro der Vereinten Nationen in Genf zur Verfügung
gestellt, damit darin das Zentrum für Menschenrechte, welches
gegenwärtig im Palais des Nations untergebracht ist, eingerichtet
werden kann. Die Exekutive der Stadt Genf und der Staatsrat des Kantons
Genf haben formell ihr Einverständnis zur Aenderung der Zweckbestimmung
des Palais Wilson gegeben. Ursprünglich hätte dieses Gebäude die im
Umweltbereich tätigen internationalen Organisationen aufnehmen sollen.

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