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Botschaft betreffend den Schriftwechsel zwischen der Schweiz und dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof innerhalb der OSZE in Genf

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN	Bern, 29. Januar 1997

Pressemitteilung

Botschaft betreffend den Schriftwechsel zwischen der Schweiz und dem
Vergleichs- und Schiedsgerichtshof innerhalb der OSZE in Genf

Der Bundesrat hat die Botschaft betreffend den Schriftwechsel zwischen
der Schweiz und dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof innerhalb der
OSZE in Genf über die Aufwendungen für die Räumlichkeiten sowie die
Ersteinrichtung des Gerichtshofs verabschiedet. Sie sieht u.a. die
weitere Übernahme durch den Bund der Mietzinse für die Räumlichkeiten
des Gerichtshofs vor.

Das Übereinkommen vom 15. Dezember 1992 über den Vergleichs- und
Schiedsgerichtshof innerhalb der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa, das für die Schweiz am 5. Dezember 1994 in
Kraft getreten ist, schafft eine europäische Einrichtung zur
Konfliktlösung, deren Führung dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof
der OSZE (früher KSZE) zugeteilt wurde.

Der Gerichtshof befindet sich in der Villa Rive-Belle, route de
Lausanne 266 in Chambésy (Genf). Ihre Eröffnungssitzung hielt sie im
Mai 1995. Als im Dezember 1993 die Eidgenössischen Räte das
Übereinkommen verabschiedeten, das die Entstehung des Gerichtshofs
vorsah, beauftragten sie gleichzeitig den Bundesrat, die Aufwendungen
für Miet- und Nebenkosten der Räumlichkeiten für eine Dauer von drei
Jahren zu übernehmen. Diese Frist diente dazu, den Briefwechsel
zwischen der Schweiz und dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof zur
Festlegung der längerfristigen Verpflichtungen des Bundes
auszuarbeiten. Mit der soeben genehmigten Botschaft wird dieser
Schriftwechsel dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt.