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Uebersetzung von Bundeserlassen ins Raetoromanische (16.9.96)

Pressemitteilung

Übersetzung von Bundeserlassen ins Rätoromanische

Der Bundesrat hat heute das dritte Programm zur Übersetzung wichtiger Erlasse
des Bundesrechts ins Rätoromanische gutgeheissen. Die Übersetzung von Erlassen
ins Rätoromanische erfolgt bereits seit 1988 und stützt sich auf das
Publikationsgesetz.

1996 sollen insbesondere das Strafgesetzbuch, das Gleichstellungsgesetz und das
Unfallversicherungsgesetz übersetzt werden. Im weiteren ist auch die
Übersetzung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs sowie des
Dienstreglementes vorgesehen.

Damit erhöht sich die Zahl der bisher ins Romanische übersetzten Bundeserlasse
auf ca. 30 Bundesgesetze und Verordnungen.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

16.09.96