Rinderseuche BSE - Die Massnahmen des Bundesrates
PRESSEMITTEILUNG
Rinderseuche BSE - Die Massnahmen des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, einem dringlichen Bundesbeschluss über die
Bovine
spongiforme Enzephalopathie (BSE, "Rinderwahnsinn") zuzustimmen. Bis spätestens
Ende Juni 1999
soll derjenige Teil der Rinderpopulation geschlachtet werden, in dem sich die möglichen
Träger
des BSE-Erregers vorwiegend befinden. Von dieser Massnahme sind höchstens 230'000
Kühe
betroffen, die vor dem 1. Dezember 1990 (Inkrafttreten des Fütterungsverbotes für
Tiermehl)
geboren worden sind, sowie die direkten Nachkommen von an BSE erkrankten Kühen.
Die Kosten
dafür werden mit insgesamt höchstens 320 Millionen Franken veranschlagt.
Angesichts der prekären Lage auf dem Rindfleischmarkt hat der Bundesrat zudem für
sofortige
Marktentlastungsmassnahmen 25 Millionen Franken zur Verfügung gestellt.
Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass es sich bei der BSE um eine Tierseuche
mit
schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen handelt, die sich auch auf den internationalen
Handel
mit Rindern sowie Rindererzeugnissen nachteilig auswirkt. Die BSE-bedingten
Absatzschwierigkeiten verursachen in der Schweizer Rindviehwirtschaft grosse Einkommensausfälle
und führen auch in den der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Bereichen zu Einbussen.
Dies
hat den Bundesrat bewogen, Massnahmen zu ergreifen, damit die Schweiz in absehbarer
Zeit den
Status eines BSE-freien Landes erreichen kann. Hiezu sollen alle Rinder, die vor
dem 1.
Dezember 1990 - das heisst vor dem Inkrafttreten des Fütterungsverbotes für Tiermehl
- geboren
wurden, vom Bund übernommen und der menschlichen Ernährung entzogen werden. Die
Übernahme
erfolgt, wenn die Tiere altershalber oder aus anderen Gründen geschlachtet werden
müssen.
Spätestens bis zum 30. Juni 1999 müssen alle Tiere zur Schlachtung gebracht werden.
Von der
Massnahme sind höchstens 230'000 ältere Kühe auf 50'000 Betrieben betroffen. Ebenfalls
geschlachtet werden die direkten Nachkommen von Kühen, die an BSE erkrankt sind.
Die
Schlachtung der Teilpopulation ist der einzige Weg, die Seuche beschleunigt bekämpfen
zu
können, denn es ist nicht möglich, am lebenden Tier festzustellen, ob es BSE-Träger
ist oder
nicht.
Die vom Bundesrat beantragte Massnahme zielt darauf ab, den Status eines BSE-freien
Landes zu
erreichen, den Markt kurzfristig zu sanieren sowie das potentielle Restrisiko zu
minimieren und
dadurch zur Vertrauensbildung bei den Konsumentinnen und Konsumenten beizutragen.
Nur die
Gewähr, dass Ende Juni 1999 die wahrscheinlichen Träger des BSE-Erregers eliminiert
sind und
nicht der menschlichen Ernährung dienen, führt zu den angestrebten Zielen.
Die Halter werden vom Bund pauschal mit 1000 Franken pro Tier entschädigt. Hinzu
kommen die
Kosten für den Transport, die Schlachtung und die Entsorgung, so dass der Bund je
Tier rund
1400 Franken aufwenden wird. Die Kosten werden insgesamt auf maximal 320 Millionen
Franken,
verteilt auf drei Jahre, veranschlagt. Über die verhältnismässig tiefe Entschädigung
für die zu
schlachtenden Tiere leistet die Landwirtschaft einen Beitrag an die Massnahme. Gleichzeitig
ist
zu berücksichtigen, dass die Landwirtschaft zur Sanierung der Bundesfinanzen mit
einer
zusätzlichen Abgabe von zwei Rappen je Kilogramm Verkehrsmilch beiträgt.
Der Bundesrat erachtet die seit dem 1. Dezember 1990 geltenden Massnahmen zum Schutz
der
menschlichen Gesundheit nach wie vor als genügend. Sie wurden unter der Annahme
getroffen, dass
die BSE-Erreger auf den Menschen übertragen werden könnten. Es drängen sich deshalb
keine
zusätzlichen gesundheitspolizeilichen Massnahmen auf. Flankierend zu den bisherigen
und nun
beantragten Massnahmen wird sichergestellt, dass auch importierte Produkte den im
Inland
geltenden Hygienestandard erfüllen. Der Bundesrat will damit verhindern, dass Erzeugnisse
in
die Schweiz gelangen, die BSE-kritische Organe enthalten könnten.
Angesichts der Überproduktion in verschiedenen Bereichen und um zu vermeiden, dass
wieder
Fleischüberschüsse anfallen, hat der Bundesrat eine Massnahme zur Extensivierung
der
landwirtschaftlichen Produktion beschlossen: Ab 1997 müssen auch diejenigen Betriebe,
die sich
an keinem Ökoprogramm (Integrierte Produktion, Biologischer Landbau) des Bundes
beteiligen,
einen Anteil von mindestens fünf Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche aus
der Produktion
nehmen. Diese Flächen können als ökologische Ausgleichsflächen angelegt oder für
den Anbau von
nachwachsenden Rohstoffen genutzt werden. Die zusätzliche Abgabe auf der Verkehrsmilch
soll ab
Inkrafttreten der neuen Milchmarktordnung durch eine Reduktion der ordentlichen
Milchkontingentsmenge abgelöst werden. Zudem hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement
für 1998 weitere Massnahmen zur Extensivierung der landwirtschaftlichen Produktion
zu prüfen.
Das Parlament wird sich voraussichtlich in der Wintersession 1996 mit der bundesrätlichen
BSE-Botschaft befassen. Der dringliche Bundesbeschluss tritt am Tag nach seiner
Verabschiedung
durch die Bundesversammlung in Kraft.
Angesichts der prekären Lage auf dem Rindfleischmarkt hat der Bundesrat zudem beschlossen,
für
sofortige Marktentlastungsmassnahmen 25 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen.
Bern, 16. September 1996
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), Presse- und Informationsdienst,
Heinz K. Müller, Tel. 031 323 85 68
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), Presse- und Informationsdienst,
Esther Weiss, Tel. 031 322 25 27