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Aufhebung des Flugverbots für Aufklärungsdrohnen bei der Luftwaffe

Keywords : Pressemitteilung, Aufhebung Flugverbot, Aufklärungsdrohnen,
ADS-90-System

(Ti) Aufhebung des Flugverbots für Aufklärungsdrohnen bei der Luftwaffe
(Pressemitteilung vom 16. September 1996)

(Ld) Der Kommandant der Schweizer Luftwaffe hat das vor rund sechs Monaten
erlassene Flugverbot für Aufklärungsdrohnen (ADS-90) bei der Truppe aufgehoben.
Somit wird das ADS-90-System ab heute Montag wieder uneingeschränkt eingesetzt.
Nach einer unbeabsichtigten Aussenlandung im Februar war ein vorsorgliches
Flugverbot für die im Dienste der Luftwaffe stehenden ferngesteuerten
Kleinflugzeuge verhängt worden.

(Tx) Am 6. Februar dieses Jahres war eine Aufklärungsdrohne bei Illgau (SZ) im
Muotatal im Truppenbetrieb der Luftwaffe unkontrolliert mit dem
Notlandefallschirm niedergegangen. Der Flugbetrieb mit den Aufklärungsdrohnen
wurde daraufhin vorsorglich unterbrochen. Die Abklärungen des EMD ergaben, dass
sich der Notlandeschirm der Drohne ungewollt auslöste und dabei in den
Propeller geraten war. Am Auslösemechanismus des Notlandeschirms der Drohne
wurden in der Folge durch die Gruppe Rüstung des EMD zusätzliche Sicherungen
eingebaut.
	Die Tests mit dem modifizierten System - seit dem 12. August 1996 durch
die Gruppe Rüstung vorgenommen - konnten nun am vergangenen Donnerstag (12.
September 1996) erfolgreich abgeschlossen werden. Damit war der Weg für die
Aufhebung des Flugverbots für die im Dienste der Luftwaffe stehenden
ferngesteuerten Kleinflugzeuge durch den Kommandanten der Luftwaffe,
Korpskommandant Fernand Carrel, frei.

Für Auskünfte: Jürg Nussbaum, Informationschef Luftwaffe, 	031 324 15 50
oder 031 324 38 44

oder 031