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Regierungs-und Verwaltungsorganisationsgesetz ohne Staatssekretäre

Pressemitteilung

Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz ohne Staatssekretäre

Der Bundesrat hat die Botschaft mit der revidierten Fassung des Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) verabschiedet. Das neue Gesetz
verzichtet auf die umstrittenen Bestimmungen über die Einführung neuer
Staatssekretäre und Staatssekretärinnen.

In der Volksabstimmung vom 9. Juni 1996 war das Gesetz, das der Bundesrat den
eidgenössischen Räten nun in gekürzter Fassung wieder vorlegt, allein an der
Frage der vorgesehenen neuen Staatssekretären-Institution gescheitert. Bereits
am 4. September 1996 hatte der Bundesrat die Weichen zur Präsentation einer
Neuauflage gestellt und in diesem Sinne mehrere Motionen beantwortet, welche im
Anschluss an den Urnengang eingereicht worden waren. In der vergangenen
Herbstsession haben National- und Ständerat ihre Unterstützung zum Vorgehen des
Bundesrates zugesichert. Es herrscht somit allgemeine Übereinstimmung, dass die
unbestrittenen Teile der Vorlage möglichst rasch verabschiedet und in Kraft
gesetzt werden sollen.

Um dieses Ziel zu erreichen, will der Bundesrat grundsätzlich nur dort von der
ersten Fassung des Gesetzes abweichen, wo dies der Verzicht auf die
Staatssekretären-Institution erforderlich macht. So sieht der Bundesrat
ausdrücklich davon ab, auf seine ersten, in der ursprünglichen Botschaft von
1993 enthaltenen Vorschläge von Gesetzesregelungen zurückzukommen. Er übernimmt
alle Änderungen, die im Verlaufe der parlamentarischen Beratungen z.T. auch
gegen seinen Willen aufgenommen worden sind. Alle Regelungen, die in der
Referendumsabstimmung nicht bestritten waren, sollen jetzt nicht erneut in
allen Einzelheiten diskutiert und die in den damaligen parlamentarischen
Beratungen und in aufwendigen Differenzbereinigungsverfahren gefundenen
Einigungen nicht wieder in Frage gestellt werden, weder von parlamentarischer
noch von bundesrätlicher Seite. Entsprechend lassen sich auch die
parlamentarischen Beratungen konzentriert, rasch und effizient abwickeln.

Gemäss Absprache zwischen Bundesversammlung und Bundesrat soll die neue
Botschaft bereits im kommenden November von der Staatspolitischen Kommission
des Ständerates diskutiert und in der Dezembersession 1996 vom Ständerat als
Erstrat behandelt werden. Im Nationalrat steht das Geschäft in der
Frühjahrssession 1997 auf der Tagesordnung.

Die Neuauflage des RVOG darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein
wesentlicher Teil der Regierungs- und Verwaltungsreform nicht in der Weise
verwirklicht werden kann, wie es sich Bundesrat und Parlament mit dem
ursprünglich verabschiedeten Gesetz vorgestellt hatten. Gleichwohl erachtet es
der Bundesrat als richtig, die Vorlage in der reduzierten Form zu
verabschieden. Das Gesetz bringt auch ohne die abgelehnte
Staatssekretären-Institution eine Reihe wichtiger Neuerungen, im besonderen die
Übertragung der Organisationskompetenz von der Bundesversammlung auf den
Bundesrat sowie die Einführung neuer Methoden der Verwaltungsführung (z.B.
wirkungsorientierte Verwaltungsführung oder New Public Management). Das RVOG
ist überdies generell ein moderneres Gesetz, das in Aufbau und Systematik, aber
auch in etlichen Einzelpunkten zeitgemässer konzipiert ist als das geltende
Verwaltungsorganisationsgesetz und das den heutigen Gegebenheiten und künftigen
Anforderungen angepasste Bestimmungen enthält. Verwiesen sei etwa auf die neuen
Formulierungen zu den Führungsgrundsätzen (Art. 8 und 36 des neuen Gesetzes)
oder auf das gesamte Kapitel «Planung, Koordination und Beratung» (Art. 51
ff.). Alle diese Neuerungen sind im Referendumskampf unbestritten geblieben
oder haben sogar die ausdrückliche Unterstützung der Gegner des Gesetzes
gefunden.

Die neue Vorlage übernimmt anstelle der abgelehnten
Staatssekretären-Institution die bekannte Regelung über die
Titularstaatssekretäre und  sekretärinnen aus dem geltenden
Verwaltungsorganisationsgesetz (VwOG). Das VwOG, das aus dem Jahre 1979 stammt,
wird durch die neue Vorlage abgelöst.

Das neue Gesetz wird auch als Grundlage für die weiteren Arbeiten zur
Reorganisation der Bundesverwaltung und deren Umsetzung dienen. Bekanntlich
befasst sich gegenwärtig eine überdepartementale Projektorganisation,
unterstützt durch eine Unternehmensberatungsfirma, mit der Überprüfung von neun
Tätigkeitsbereichen der Verwaltung, welche für eine Neugruppierung, Aufteilung
oder gar Abschaffung in Frage kommen. Ziel dieser Reorganisation ist es, die
Departemente so zusammenzusetzen, dass sie die Kriterien der Führbarkeit, des
Zusammenhangs der Aufgaben und der politischen und aufwandmässigen
Ausgewogenheit erfüllen. Diese Bereiche sind: interne Infrastrukturaufgaben des
Bundes, Bildung und Forschung, Umwelt und Raumordnung, Migration,
Kommunikation, Grenzwachtskorps, Existenzsicherung im Inland, Energie sowie
Entwicklungszusammenarbeit. Zu Beginn des nächsten Jahres sollen dem Bundesrat
Vorschläge für mögliche neue Zuordnungen unterbreitet werden.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

17.10.96