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Ausbildung der Polizei für das Unschädlichmachen von Bomben geregelt

Pressemitteilung

Ausbildung der Polizei für das Unschädlichmachen von Bomben geregelt

Der Bundesrat hat eine Ergänzung der Verordnung über den Verkehr mit
Sprengmitteln bei der Polizei beschlossen. Die Ausbildung für das
Unschädlichmachen von sogenannten unkonventionellen Spreng- und
Brandvorrichtungen (USBV) wird damit auf Bundesebene erstmals rechtlich
geregelt.

Die Verordnung über den Verkehr mit Sprengmitteln bei der Polizei regelt unter
anderem Tätigkeiten wie Interventionsmassnahmen bei Bombenalarm und
Unschädlichmachen von USBV. In der Regel erledigt der Wissenschaftliche
Forschungsdienst (WFD) der Zürcher Stadtpolizei diese Aufgaben, welche vom Bund
pauschal entschädigt werden.

Die Mitarbeiter des WFD sind für solche Aufgaben speziell ausgebildet. Für die
Kantone fehlte bisher ein entsprechendes Ausbildungskonzept. Durch die Änderung
von Artikel 7 der Verordnung über den Verkehr mit Sprengmitteln bei der
Polizei, wird die rechtliche Grundlage für eine Ausbildung zur Vernichtung von
USBV geschaffen.

13. November 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Hans Ulrich Bühler, Bundesanwaltschaft, Tel. 322 45 25