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Personalabbau im Eidgenössischen Militärdepartement, Stand 31.3.96

Keywords : Pressemitteilung, EMD, Personalabbau, Stand,

(Ti) Personalabbau im Eidgenössischen Militärdepartement (EMD) Stand  31. März
1996
(Pressemitteilung vom 02.05.96)

(Ld) Die quartalsweise Information über den Personalabbau im EMD basiert zum
ersten Mal auf den neuen Strukturen EMD 95. Im ersten Quartal 1996 hat das EMD
seinen Personalbestand um weitere 182 Personen abgebaut, seit 1990 damit
insgesamt 3210 Personen. Dabei mussten nach den neuesten Erhebungen nur gerade
49 Personen (1,5 % des Personalabbaues) entlassen werden. Der Sozialplan EMD
hat sich bis heute als wirksam und sozial verantwortbar erwiesen. Mit dem
Ablauf der Amtsperiode am 31. Dezember 1996 müssen alle Beamten für die nächste
Amtsdauer 1997-2000 wiedergewählt werden. Wer nicht oder nur unter Vorbehalt
wiedergewählt werden soll, wird bis spätestens 30. September 1996 eine
entsprechende individuelle Verfügung erhalten.

(Tx) Die quartalsweise Information über den Personalabbau im EMD basiert zum
ersten Mal auf den neuen Strukturen EMD 95. Bei den Zusammenfassungen mussten
aufgrund der unterschiedlichen Basisstrukturen die Zahlen getrennt aufgeführt
werden. Nur bei den Jahreszahlen und im Bereich der Alimentierung des laufenden
Personalabbaus ist eine Totalisierung möglich.

Im ersten Quartal 1996 hat das EMD seinen Personalbestand um weitere 182
Personen abgebaut, seit 1990 damit insgesamt 3210 Personen. Dabei mussten nach
den neuesten Erhebungen nur gerade 49 Personen (1,5 % des Personalabbaues)
entlassen werden. Dazu tragen auch wesentlich die flexiblen Pensionierungen
(freiwilliger vorzeitiger Altersrücktritt ab 60. Altersjahr gemäss Statuten der
Pensionskasse des Bundes) und die Solidaritätsaktion (vorzeitige Pensionierung
ab 60. Altersjahr auf Veranlassung der Verwaltung im gegenseitigen
Einvernehmen, sofern der Austritt dem Personalabbau dient) bei. Der Sozialplan
EMD hat sich bis heute als wirksam und sozial verantwortbar erwiesen.

Neben dem Personalabbau hat das EMD zusätzlich auch Bedürfnisse für die
optimale Besetzung von neuen oder anforderungsmässig veränderten Stellen zu
befriedigen. Diese Aufgabe wird im Rahmen der Stellenbewirtschaftungsmassnahmen
bearbeitet und kann zu einem beschleunigten, jedoch sozialverträglichen
Personalumbau führen.

Mit dem Ablauf der Amtsperiode am 31. Dezember 1996 müssen alle Beamten für die
nächste Amtsdauer 1997-2000 wiedergewählt werden. Vollzogen wird diese
Wiederwahl mittels einer im Bundesblatt zu publizierenden Allgemeinverfügung.
Wer nicht oder nur unter Vorbehalt wiedergewählt werden soll, wird bis
spätestens 30. September 1996 eine entsprechende individuelle Verfügung
erhalten.

Für den Personalabbau bedeutet dies, dass Beamte, deren Amt auf den 31.
Dezember 1996 aufgehoben wird, nicht mehr wiedergewählt werden können. Davon
betroffen sind im EMD vor allem Stellen in den Industrieunternehmungen der
Gruppe Rüstung, welche nach wie vor mit Auslastungsproblemen zu kämpfen haben,
sowie die Eidgenössische Militärpferdeanstalt. Letztere geht per 1. Januar 1997
auf eine private Trägerschaft, das Nationale Pferdezentrum Bern über, an
welcher neben anderen auch die Stadt und der Kanton Bern beteiligt sind. Ein
Teil der Beamten wird vom Nationalen Pferdezentrum Bern im privatrechtlichen
Arbeitsverhältnis übernommen.

Soll ein Amt erst im Verlaufe der nächsten Amtsdauer aufgehoben werden, dürfen
die betroffenen Beamten nur unter dem Vorbehalt der Aufhebung des Amtes
wiedergewählt werden. Diese Wiederwahl unter Vorbehalt hat für die Betroffenen
jedoch nicht zwingend und automatisch den Stellenverlust zur Folge. Sie stellt
insofern lediglich eine vorsorgliche Massnahme dar, welche es dem EMD
ermöglicht, auch während der laufenden Amtsdauer Personal nach Sozialplan EMD
abzubauen Erst wenn es sich im Verlaufe der Amtsdauer tatsächlich als notwendig
erweisen sollte, ein Amt aufzuheben, entfaltet der Wiederwahlvorbehalt seine
Wirkung, indem er das Entlassungsverfahren noch vor Ablauf der Amtsdauer
ermöglicht.

Begleitet wird dieser Stellenabbau von diversen flankierenden Massnahmen, wie
sie im Sozialplan EMD vorgesehen sind. Durch gezielte Umschulungsmassnahmen und
die Organisation von Job-Centern versucht das EMD, den Beamten, deren Stelle
aufgehoben wird, innerhalb oder ausserhalb des Bundes eine Arbeitsstelle zu
vermitteln. So wird zum Beispiel für die Beamten der Eidgenössischen
Militärpferdeanstalt, die weder im Nationalen Pferdezentrum Bern eine
Anstellung finden noch nach Sozialplan EMD vorzeitig pensioniert werden
konnten, ab 1. Mai 1996 ein Job-Center zu laufen beginnen. Ferner sind die
Verantwortlichen im EMD bemüht, die Betroffenen durch frühzeitige und
umfassende Information (Orientierungsversammlungen, individuelle Schreiben oder
Einzelgespräche) auf mögliche Veränderungen vorzubereiten. Schliesslich zieht
das EMD im Rahmen der sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der
Vorbereitung und Durchführung der geplanten Massnahmen auch die
Personalverbände und die Gewerkschaften bei.

Für zusätzliche Auskünfte: Manfred Nussbaumer, Generalsekretariat EMD,
Personalbteilung, Tel. 031 324 50 89