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Verfassungsreform: Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und der Vo

Pressemitteilung
Verfassungsreform: Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens und der
Volksdiskussion
Populärbroschüre wird allen zugestellt, die an der Vernehmlassung teilgenommen
haben
Ende Februar 1996 wurde das Vernehmlassungsverfahren zur Verfassungsreform
abgeschlossen. Das Echo der politsch interessierten Öffentlichkeit auf den
Verfassungsentwurf, den der Bundesrat einer Volksdiskussion unterbreitet hatte,
fiel unerwartet breit aus. Rund 11 500 Stellungnahmen gingen ein, darunter 550
von privaten Organisationen unterschiedlichster Ausrichtung. Im politisch
interessierten  Teil der Bevölkerung wird die Verfassungsreform grundsätzlich
positiv aufgenommen. Die Auswertung ist zwar noch nicht abgeschlossen, aber die
Antworten auf die wichtigsten Fragen sind nun bekannt. Sie sind in einer
Populär-Broschüre zusammen gefasst, die Bundesrat Arnold Koller am Freitag der
Öffentlichkeit vorstellte.
Die Vernehmlassungsunterlagen erfreuten sich grosser Nachfrage (174'000
Broschüren, 143'000 Verfassungsentwürfe und 17'000 Erläuterungen). Annähernd
3000 Personen füllten den beigelegten Fragebogen aus. Beteiligt haben sich
neben den Kantonen, Parteien und Spitzenverbänden zahlreiche weitere
Organisationen sowie rund 11'000 Privatpersonen aus allen
Bevölkerungsschichten. Die ausführliche Zusammenstellung aller Eingaben wird im
Herbst 1996 vorliegen. Die am Freitag vorgelegte Broschüre wird in den nächsten
Tagen allen Organisationen, Bürgerinnen und Bürgern, die mitgemacht haben,
zugestellt, soweit ihre Adressen bekannt sind.

Die Kantone haben sich in der Konferenz der Kantonsregierungen intensiv mit dem
Entwurf auseinandergesetzt und unterstützen die Verfassungsreform. Sie haben
eigene Vorschläge zum Föderalismus eingereicht. In ausführlichen Gesprächen mit
Vertretern des Bundes hat eine Bereinigung der hauptsächlichen Differenzen
stattgefunden. Mit wenigen Ausnahmen können die Anliegen der Kantone im Rahmen
der Nachführung der gelebten Verfassungswirklichkeit berücksichtigt werden.
Auch die Bundesratsparteien sprechen sich für eine Reform aus. Kritische und
zum Teil sogar ablehnende Stimmen kommen in erster Linie von einigen wichtigen
Wirtschftsorganisationen.

Die Kritikpunkte und die zahlreichen wertvollen Anregungen der Vernehmlasser
werden in die Überarbeitung des Entwurfs einfliessen. Ein Konsens muss noch in
verschiedenen Einzelfragen gefunden werden. Bei der Nachführung stehen
insbesondere die Normierung der Sozialziele und die Ausgestaltung der
Wirtschaftsordnung im Vordergrund der Überprüfung. Bei der Reform der
Volksrechte geht es vorab um die Unterschriftenzahlen für Volksinitiativen und
Referenden sowie die Verankerung des Vorrangs des Völkerrechts. Bei der
Justizreform ist namentlich die Beschränkung des Zugangs zum Bundesgericht
umstritten.

Der Bundesrat hat sich an mehreren Sitzungen mit der Verfassungsreform
beschäftigt. Er hat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse beschlossen, am
Konzept der Reform festzuhalten: Die Nachführung soll dem Parlament zusammen
mit den zwei Reformbereichen "Volksrechte" und "Justiz", aber in getrennten
Vorlagen unterbreitet werden. Das Parlament wird darüber entscheiden können, ob
Nachführung und Reformen gemeinsam oder gestaffelt zur Abstimmung gelangen
sollen.

Die Broschüre ist ab 3. Juni 1996 auch auf Internet verfügbar:
http://www.admin.ch/ejpd/d/bj/bv/index.html.

31. Mai 1996
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Die Broschüre kann kostenlos bestellt werden bei:
Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern
Die Bestellnummer lautet: 407.820.d. Bitte eine an sich selbst adressierte
Selbstklebeetikette beilegen.