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Neues Gesamtkonzept für Kursäle und Glücksspiele

Pressemitteilung

Neues Gesamtkonzept für Kursäle und Glücksspiele
Kantone zu einer konferenziellen Anhörung eingeladen

Die Vertreter der Kantonsregierungen haben sich heute Dienstag im Rahmen einer
konferenziellen Anhörung in Bern zum neuen Gesamtkonzept für Kursäle und
Glücksspiele äussern können. Bundesrat Arnold Koller, Vorsteher des
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), unterstrich, dass eine
ganzheitliche Lösung für die komplexen Probleme im Bereich der Glücksspiele nur
gemeinsam mit den Kantonen gefunden werden könne.

Das neue Konzept einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe sieht einen
System-wechsel von den heutigen Geschicklichkeits- auf echte
Glücksspielautomaten vor. Die Glücksspielautomaten werden in drei Kategorien
eingeteilt: Geräte mit hohen Einsätzen werden in Spielbanken, Geräte mit
beschränkten Einsätzen in Kursälen und Geräte mit geringen Einsätzen in anderen
öffentlichen Lokalen betrieben. Da-neben bestehen weiterhin
Geschicklichkeitsautomaten, allerdings in einer Form, wo der Spielausgang ganz
oder vorwiegend von der Geschicklichkeit abhängt. Die Steuersätze werden durch
den Bund festgelegt und wie folgt aufgeteilt: An den Bund geht die
Spielbankenabgabe, die Kantone besteuern die Kursäle und die Automaten in
anderen öffentlichen Lokalen.

Die Konferenzteilnehmer waren sich einig, dass ein Handlungsbedarf besteht.
Auch die Vertreter der Kantone befürworten eine ganzheitliche Lösung, um den
ganzen Glücksspielbereich befriedigend zu ordnen. Die Details des neuen
Gesamtkonzepts werden  im Lichte der Ergebnisse der konferenziellen Anhörung
von der Arbeitsgruppe während des Sommers ausgearbeitet. Anschliessend werden
sich die Kantone erneut zum überarbeiteten Gesamtkonzept in einer kurzen
Vernehmlassung äussern können. Die Botschaft zum Spielbankengesetz soll
trotzdem noch dieses Jahr erscheinen.

Nach der Vernehmlassung zum Vorentwurf zu einem Spielbankengesetz begann eine
verwaltungsinterne Arbeitsgruppe mit der Ueberarbeitung des Gesetzesent-wurfes.
Die von Benno Schneider, dem ehemaligen Präsidenten der Experten-
kommission, geleitete Arbeitsgruppe erarbeitete ein neues Konzept, das die in
der Vernehmlassung geäusserte Kritik an der Besteuerung sowie die dynamische
Entwicklung im Bereich der Kursäle und der Geldspielautomaten berücksichtigt.
Am 24. April 1996 beauftragte dann der Bundesrat das EJPD, eine ganzheitliche
Lösung für Spielbanken, Kursäle und Geldspielautomaten zu erabeiten. Um den
Boom im Glücksspielwesen in Hinsicht auf das zukünftige Spielbankengesetz in
geordnete Bahnen zu lenken, beschloss der Bundesrat ferner, bis auf weiteres
keine neuen kantonalen Boulespielbewilligungen mehr zu genehmigen und die
Zulassungspraxis im Bereich der Geldspielautomaten zu überprüfen.

Das EJPD und die Kantone waren sich an der Konferenz ebenfalls einig, dass
dieser Bewilligungsstopp sowie die Ueberprüfung der bisherigen
Homologierungspraxis durch eine Uebergangsregelung abgelöst werden soll, die
verhältnismässig ist und auf die definitive Regelung des Glücksspielbereichs
hinführt.

28. Mai 1996
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst