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Die Schweiz und Frankreich wollen das Rechtshilfeverfahren in Strafsac

Pressemitteilung

Die Schweiz und Frankreich wollen das Rechtshilfeverfahren in Strafsachen
vereinfachen

Die Schweiz und Frankreich haben kürzlich den Entwurf eines Zusatzabkommens zur
Europäischen Konvention über die Rechtshilfe in Strafsachen paraphiert. Es
sieht vor, dass im Normalfall Rechtshilfegesuche zwischen den zuständigen
Rechtsbehörden direkt übermittelt werden können. Delegationen der beiden Länder
haben sich bei Gesprächen in Paris, die beidseits von einem ausgesprochenen
Kooperationswillen geprägt waren, auf dieses Vorgehen geeinigt. Das
Zusatzabkommen soll womöglich im kommenden Herbst unterzeichnet und dann zur
Ratifikation der Bundesversammlung zugeleitet werden.

Der Entwurf trägt in aufgeschlossener Weise der jüngsten Entwicklung des
internationalen Rechtshilfewesens Rechnung und ist im Rahmen der
schweizerisch-französischen Zusammenarbeit darauf ausgerichtet, die Anordnungen
der Konvention zu ergänzen und zu vereinfachen. So sollen inskünftig
Rechtshilfebegehren zwischen den zuständigen Amtsstellen direkt übermittelt
werden, wie dies auch unter den Mitgliedstaaten des Schengener Übereinkommens
vorgesehen ist.

Es handelt sich um einen bemerkenswerten Fortschritt der
schweizerisch-französischen Rechtsbeziehungen, wenn man in Betracht zieht, dass
die derzeit gültige europäische Konvention für den Normalfall den Weg von
Ministerium zu Ministerium vorsieht und den direkten Weg nur für den Notfall
ins Auge fasst. Dieser Fortschritt erscheint angesichts der grossen Zahl von
Rechtshilfefällen und der engen Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten als
angebracht.

Die Vereinbarung geht auf den Arbeitsbesuch des Vorstehers des Eidgenössischen
Justiz- und Polizeidepartements, Bundesrat Arnold Kollers, beim französischen
Justizminister Jacques Toubon zurück, der am 27. Oktober 1995 stattfand. Bei
dieser Gelegenheit äussersten die beiden Minister den Wunsch, die Verhandlungen
im Hinblick auf ein Zusatzabkommen zur Europäischen Konvention zu
beschleunigen.

20. Mai 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst