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Inkrafttreten des Investitionsschutzabkommens zwischen der Schweiz und Mexiko

PRESSEMITTEILUNG

Inkrafttreten des Investitionsschutzabkommens zwischen der Schweiz und Mexiko

Das im vergangenen Jahr anlässlich des Besuches einer gemischten schweizerischen
Wirtschaftsmission in Mexiko von Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz und dem
mexikanischen Handels- und Industrieminister, Herminio Blanco, unterzeichnete
Abkommen zwischen der Schweiz und Mexiko über die Förderung und den gegenseitigen
Schutz von Investitionen ist heute, 14. März 1996, in Kraft getreten. Die
wichtigsten Bestimmungen des Abkommens betreffen die Behandlung der ausländischen
Investitionen im jeweiligen Gastland, den Transfer des Kapitals und der
Investitionserträge, die Entschädigung bei allfälligen Enteignungen sowie Verfahren
zur Streitbeilegung.

Mit diesem Abkommen wollen die Schweiz und Mexiko die Rechtssicherheit für ihre
Investoren verbessern und ein günstiges Investitionsklima für Kapitalanlagen
schaffen. Das Abkommen bildet somit einen wichtigen Beitrag zur Förderung von
ausländischen Investitionen. Mexiko, Mitglied des Nordamerikanischen
Freihandelsabkommens (NAFTA) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD), ist zu einem bedeutenden Markt für schweizerische
Unternehmen geworden. Diese werden nun in Mexiko hinsichtlich
Investitionsbedingungen mit ihren Konkurrenten aus dem NAFTA-Raum weitgehend
gleichgestellt sein.

Bis heute hat die Schweiz 75 Investitionsschutzabkommen mit Ländern Afrikas, Asiens,
Europas und Lateinamerikas abgeschlossen. Das Abkommen mit Mexiko ist das achte 
mit
einem lateinamerikanischen Land ausgehandelte Invesitionsschutzabkommen, das in
Kraft getreten ist.

Bern, 14. März 1996

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst