Das revidierte Raumplanungsgesetz tritt gestaffelt in Kraft
Pressemitteilung
Das revidierte Raumplanungsgesetz tritt gestaffelt in Kraft
Der Bundesrat hat beschlossen die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, welche
die eidgenössischen Räten am 6. Oktober 1995 verabschiedet haben, gestaffelt in
Kraft zu setzen. Die neuen Bestimmungen über die Privaterschliessung werden am
1. April 1996, jene über die Vereinfachung, Beschleunigung und bessere
Koordination der Baubewilligungsverfahren auf den 1. Januar 1997 in Kraft
treten.
Die erstmalige Revision des Raumplanungsgesetzes steht im Zeichen der
marktwirtschaftlichen Erneuerung. Sie bezweckt eine stärkere Position des
bauwilligen Grundeigentümers im Bereiche der Erschliessung sowie eine
beschleunigte Abwicklung der Baubewilligungsverfahren.
Mit der gestaffelten Inkraftsetzung kommt der Bundesrat denjenigen Kantonen
entgegen, welche für das Baubewilligungsverfahren ihre Zuständigkeitsordnung
ändern müssen. Um Vollzugsschwierigkeiten und organisatorische Probleme in den
Kantonen zu vermeiden, werden die Bestimmungen über die Vereinfachung,
Beschleunigung und Koordination der Baubewilligungsverfahren daher erst auf den
1. Januar 1997 in Kraft gesetzt. Die neuen Bestimmungen über die
Privaterschliessung treten hingegen bereits auf den 1. April 1996 in Kraft.
8. März 1996
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst
Weitere Auskünfte:
Stephan Scheidegger, Chef Sektion Recht, Bundesamt für Raumplanung, Tel. 031 /
322 40 65.