Exportrisikogarantie (ERG): Versicherungsmöglichkeit von Zahlungsrisiken geprüfter privater Banken in Kraft gesetzt
PRESSEMITTEILUNG
Exportrisikogarantie (ERG): Versicherungsmöglichkeit von Zahlungsrisiken geprüfter
privater
Banken in Kraft gesetzt
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Nach Ablauf der Referendumsfrist hat der Bundesrat beschlossen, eine Aenderung des
Bundesgesetzes über die ERG mit der entsprechenden Anpassung der ERG-Verordnung
auf den 15.
Juli 1996 in Kraft zu setzen.
Die Aenderung gibt der ERG die Möglichkeit, neben Zahlungsgarantien staatlicher
Banken auch
unwiderrufliche Akkreditive und Garantien geprüfter privater Banken anzuerkennen
und das Risiko
ihrer Nichteinlösung zu versichern. Mit dieser Ergänzung des Leistungsangebotes
der ERG wird
der weltweit zu beobachtenden Privatisierung staatlicher Unternehmen und Banken
Rechnung
getragen und eine Versicherungslücke geschlossen, welche unsere Exportwirtschaft
im Wettbewerb
mit ihrer ausländischen Konkurrenz zunehmend benachteiligte.
Im Gegensatz zu den meisten ausländischen Exportkreditversicherungen wird weiterhin
darauf
verzichtet, das Risiko der Zahlungsverweigerung oder Zahlungsunfähigkeit privater
Besteller
direkt zu versichern. Dieses Risiko wird von der ERG nur gedeckt, wenn der Käufer
eine
Zahlungsgarantie einer staatlichen oder neu einer privaten Bank vorlegen kann. Diese
Lösung
erlaubt eine Begrenzung des Risikos, der Kosten und des administrativen Aufwandes.
Bern, den 8. Juli 1996
EIDGENOESSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
BAWI, ERG/IRG-Exportförderung
Wilhelm B. Jaggi, Botschafter 031/324 07 59
Kurt Schärer, Berater 031/324 08 95