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Exportrisikogarantie (ERG): Versicherungsmöglichkeit von Zahlungsrisiken geprüfter privater Banken in Kraft gesetzt


PRESSEMITTEILUNG

Exportrisikogarantie (ERG):  Versicherungsmöglichkeit von Zahlungsrisiken geprüfter 
privater
Banken in Kraft gesetzt
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Nach Ablauf der Referendumsfrist hat der Bundesrat beschlossen, eine Aenderung des
Bundesgesetzes über die ERG mit der entsprechenden Anpassung der ERG-Verordnung 
auf den 15.
Juli 1996 in Kraft zu setzen.
Die Aenderung gibt der ERG die Möglichkeit, neben Zahlungsgarantien staatlicher 
Banken auch
unwiderrufliche Akkreditive und Garantien geprüfter privater Banken anzuerkennen 
und das Risiko
ihrer Nichteinlösung zu versichern.  Mit dieser Ergänzung des Leistungsangebotes 
der ERG wird
der weltweit zu beobachtenden Privatisierung staatlicher Unternehmen und Banken 
Rechnung
getragen und eine Versicherungslücke geschlossen, welche unsere Exportwirtschaft 
im Wettbewerb
mit ihrer ausländischen Konkurrenz zunehmend benachteiligte.
Im Gegensatz zu den meisten ausländischen Exportkreditversicherungen wird weiterhin 
darauf
verzichtet, das Risiko der Zahlungsverweigerung oder Zahlungsunfähigkeit privater 
Besteller
direkt zu versichern. Dieses Risiko wird von der ERG nur gedeckt, wenn der Käufer 
eine
Zahlungsgarantie einer staatlichen oder neu einer privaten Bank vorlegen kann. Diese 
Lösung
erlaubt eine Begrenzung des Risikos, der Kosten und des administrativen Aufwandes.

Bern, den 8. Juli 1996

EIDGENOESSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
BAWI, ERG/IRG-Exportförderung
Wilhelm B. Jaggi, Botschafter 031/324 07 59
Kurt Schärer, Berater 031/324 08 95