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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Neue Verordnung über Waffen-, Schiess- und Übungsplätze

Keywords: Pressemitteilung, Verordnung, Waffenplätze, Schiessplätze,
Uebungsplätze

(Ti) Neue Verordnung über Waffen-, Schiess- und Übungsplätze
(Pressemitteilung vom 26. Juni 1996)

(Ld) Der Bundesrat hat eine neue Verordnung über die Benützung und Verwaltung
der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze verabschiedet. Sie tritt am 1. Juli 1996
in Kraft. Erstmals werden darin die 40 Waffenplätze konkret bezeichnet. Zur
besseren Nutzung der vorhandenen Ressourcen werden Ausbildungsregionen
geschaffen. Dem Umwelt-, Wald- und Landschaftsschutz wird noch vermehrt
Rechnung getragen.

(Tx) Die neue Verordnung entspricht den geänderten Rahmenbedingungen wie
Militärgesetz, Armee 95 und EMD 95. Sie ermöglicht eine bessere Bewirtschaftung
der vorhandenen Ressourcen und wird auch den Anliegen von Umwelt-, Wald- und
Landschaftsschutz besser gerecht. Im Zusammenhang mit der Begrenzung der Anzahl
Waffenplätze im neuen Militärgesetz auf 40 werden die bestehenden Waffenplätze
konkret bezeichnet. Mit der Schaffung von Ausbildungsregionen soll eine hohe
Ausbildungswirksamkeit sichergestellt werden. Der Waffenplatzverwalter und der
Betriebsleiter werden hierarchisch gleichgestellt, wobei das EMD bei
bundeseigenen Waffenplätzen von diesem Grundsatz abweichen kann.

Zusätzliche Auskünfte: Markus Krauer, Chef Sektion Rechtsetzung,
Generalsekretariat EMD, Tel. 031 324 50 11

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