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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Liquidation von Militärflugplätzen

Keywords: Pressemitteilung, Liquidation von Militärflugplätzen, Natur- und
Landschaftschutz, Studie, Reichenbach, Frutigen, Zweisimmen, St. Stephan,
Saanen (BE), Münster, Ulrichen und Raron (VS), Ambri (TI), Kägiswil (OW)

(Ti) Liquidation von Militärflugplätzen:
Studien über Natur- und Landschaftsschutz liegen vor

(Ld) Das Eidgenössische Militärdepartement hat im Rahmen der Armeereform 95 die
Einstellung der Militäraviatik auf 10 Flugplätzen im Berggebiet be-schlossen.
In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft erarbeitete
es eine Bestandesaufnahme über den Zustand der Natur auf den bundeseigenen
Parzellen jener Flugplätze. Diese Studien liegen nun vor.

(Tx) Das Eidgenössische Militärdepartement (EMD) hatte im Zuge von Armee 95
beschlossen, auf folgenden 10 Flugplätzen den militärischen Flugbetrieb
einzustellen: Reichenbach, Frutigen, Zweisimmen, St. Stephan und Saanen (BE),
Münster, Ulri-chen und Raron (VS) sowie Ambri (TI) und Kägiswil (OW).
Angestrebt wird primär eine zivile Folgenutzung.
	Zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hat
das EMD eine Bestandesaufnahme über den Zustand der Natur auf diesen
Flugplätzen erarbeitet. Pro Flugplatz wurde in einem ersten Schritt eine Studie
über die vorhandenen schutz- und erhaltenswürdigen Lebensräume auf
bundeseigenen Grund-stücken erstellt. Die Untersuchung erbrachte, dass sich
neben den flugtechnischen Anlagen wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen
entwickeln und erhalten konnten.

Natürliche Lebensräume wahren
In einem zweiten Schritt wurde für Teilgebiete von sechs Flugplätzen ein
Massnahmenkatalog erstellt, der aufzeigt, wie die Voraussetzungen für
natürliche Lebensgemeinschaften verbessert werden können. Dabei liessen sich
die Bundesbehörden von den Grundsätzen leiten, welche im Bundesgesetz über den
Natur- und Heimat-schutz verankert sind. Die Naturschutz-Fachstellen der
Standortkantone wurden bei der Erarbeitung der Studien ebenfalls beigezogen.
	Die Erkenntnisse sollen im Sinne einer Empfehlung den kantonalen,
regionalen und kommunalen Instanzen dienen, welche die zivile Umnutzung der
Flugplätze planen. Das EMD als vorderhand noch verwaltender Grundeigentümer
dieser Bundespar-zellen bekräftigt in einem Schreiben an die Planungsinstanzen,
dass es im Rahmen künftiger Verkaufsverhandlungen Vorhaben unterstützen wird,
welche die Wahrung und Förderung von Naturwerten berücksichtigen.
	Abgesehen vom Flugplatz Kägiswil sind gemäss Studien überall
schutzwürdige Naturwerte vorhanden. Als besonders erhaltenswert wurden je nach
geographischer Lage des Flugplatzes insbesondere Trockenwiesen, Feuchtgebiete,
Fliessgewässer, Uferbestockungen oder Auengebiete eingestuft. Häufige Bewohner
der Flugpistenumgebung sind bodenbrütende Vögel (z.B. Braunkehlchen), aber auch
Kriechtiere, Feldhasen und andere Kleinsäuger, die ihrerseits das Gebiet
wiederum zum Jagdrevier von Raubvögeln wie Wanderfalken machen.

Konkrete Massnahmen formuliert
	Für mehrere Gebiete wurden bereits konkrete Massnahmen zur Aufwertung
der natürlichen Lebensräume formuliert, nämlich für die Flugplätze Saanen, St.
Stephan, Raron, Ulrichen, Münster und Ambri. So werden zum Beispiel bei Raron
Varianten für die Wiederherstellung eines Flachmoors vorgeschlagen, während in
Ulrichen die Möglichkeit besteht, Feuchtgebiete und Wasserflächen als
Rastplätze für ziehende Watvögel anzulegen.
	In Münster könnten durch Nutzungsregelungen Auenwaldgebiete und
Wiesland naturgetreu gestaltet werden. Für die Flugplätze Ambri, St. Stephan
und Saanen wird aufgezeigt, dass der Naturwert vor allem durch entsprechende
Bewirtschaftung des Wieslandes erhöht werden kann. Ausserdem zeigen die Studien
über die Flugplätze St. Stephan und Saanen Möglichkeiten für die Schaffung von
Hecken und gestuften Waldrändern sowie für die Wiederherstellung natürlicher
Flussläufe auf.
	Das EMD hofft, dass diese Ergebnisse über zu erhaltende und zu
fördernde Naturwerte auf den militärisch nicht mehr verwendeten Flugplätzen
mithelfen bei der Gesamtplanung über die weitere Nutzung dieser Gebiete.

Für weitere Auskünfte: Dr. Robert Landtwing, Chef der Abteilung Raum, Umwelt
und Regionalpolitik im Generalsekretariat EMD, Tel. 031 / 324 50 09

und Regi