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Vekehrspolitische Geschäfte im Landverkehr. Ziele und weiteres Vorgehen

PRESSEMITTEILUNG

Verkehrspolitische Geschäfte im Landverkehr: Ziele und weiteres Vorgehen

Der Bundesrat hat im Grundsatz das weitere Vorgehen, u.a. hinsichtlich der
Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und der Umsetzung der
Alpeninitiative festgelegt. Er formulierte die Ziele, die im Hinblick auf das
Auslaufen des Transitvertrages anzustreben sind. Im Massnahmenbereich hält der
Bundesrat an der prioritären Realisierung der NEAT fest. Mit der Bahnreform
sollen optimale Rahmenbedingungen für mehr Marktnähe und einen
wirtschaftlicheren Bahnbetrieb geschaffen werden.

Zwei wesentliche Ziele

Die verkehrspolitischen Fragestellungen weisen heute zahlreiche Querbeziehungen
zu anderen Geschäften und Sachgebieten auf. Isolierte, auf Einzelgeschäfte
bezogene Entscheide bergen die Gefahr, dass wesentliche Auswirkungen auf andere
Bereiche der Verkehrspolitik ungenügend berücksichtigt werden. Als Leitplanken
für künftige verkehrspolitische Entscheide legte der Bundesrat zwei wesentliche
Zielsetzungen fest:

-	Die Mobilität muss umweltschonend bewältigt werden;

-	Das Verkehrssystem muss als Ganzes finanziert werden und eine gewisse
     Mindestrentabilität aufweisen.

Unter Berücksichtigung der Querbeziehungen innerhalb der Verkehrspolitik wurden
in bezug auf die wichtigsten Geschäfte Schlussfolgerungen gezogen und - soweit
möglich - das weitere Vorgehen festgelegt:

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) stellt das wichtigste
Instrument zur Verwirklichung der Kostenwahrheit dar und spielt eine
entscheidende Rolle für die Auslastung und Wirtschaftlichkeit der NEAT und die
Umsetzung der Alpeninitiative. Die Einführung der Abgabe muss deshalb im Rahmen
eines bilateralen Abkommens zum Landverkehr mit der EU abgestimmt werden. Das
EVED legt dem Bundesrat im April ein konkretes Konzept vor. Eine entsprechende
Vorlage soll möglichst rasch dem Parlament vorgelegt werden. Dabei sind die
Instrumente so auszugestalten, dass die notwendige Flexibilität für die
Feinabstimmung mit der EU erhalten bleibt (Zeitpunkt der Inkraftsetzung,
Möglichkeit zur schrittweisen Erhöhung der Abgabe sowie technische
Modalitäten).

Verlagerung von alpenquerendem Güterverkehr

Die verstärkte Verlagerung von alpenquerendem Güterverkehr von der Strasse auf
die Schiene ist ökologisch unverzichtbar und trägt zur Auslastung der NEAT bei.
Die Arbeiten für eine nicht diskriminierende, auf marktwirtschaftliche
Instrumente abgestützte Umsetzung der Alpeninitiative werden weitergeführt. Das
EVED legt dem Bundesrat bis Ende 1996 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage
vor.