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Der Bundesrat zieht Bilanz zur Legislaturperiode 1991 - 1995

Pressemitteilung

Der Bundesrat zieht Bilanz zur Legislaturperiode 1991-1995

Kleinere Schritte als erwartet bei der aussenpolitischen Öffnung; grundlegende
innenpolitische Reformen im Bereich der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Diese
Bilanz zieht der Bundesrat für die Legislaturperiode 1991-1995. Der Bundesrat
hatte diese seinerzeit unter die Leitidee "Öffnung nach aussen - Reformen im
Innern" gestellt. In diesem Zusammenhang hält er in seinem Geschäftsbericht
fest, die wirtschaftliche Situation, die Verschlechterung der Bundesfinanzen
und die Ablehnung des EWR-Abkommens hätten den Bundesrat veranlasst, teilweise
andere Wege zu beschreiten als ursprünglich vorgesehen. Die 1991 eingeschlagene
Stossrichtung hat sich aus seiner Sicht jedoch im wesentlichen als richtig
erwiesen.

Nach Abschluss einer Legislaturperiode zieht der Bundesrat jeweils Bilanz zum
Erreichten. Im Rückblick auf die Legislaturperiode 1991-1995 - so der Bundesrat
in seinem Geschäftsbericht - erweist sich die EWR-Abstimmung vom Dezember 1992
als Schlüsselereignis. Mit Anstrengungen auf breiter Front setzte sich der
Bundesrat zum Ziel, die Europa- und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz auch ohne
Teilnahme am EWR aufrechtzuerhalten. Meilensteine dabei waren das Folgeprogramm
zum EWR-Nein mit seinen zahlreichen Gesetzesanpassungen in verschiedensten
Bereichen, der Beitritt zum GATT/WTO-Abkommen und die Revision der
Wettbewerbsgesetzgebung. Weitere wichtige Reformschritte realisierte der
Bundesrat in den Bereichen Landwirtschaft, Soziale Sicherheit, Gesundheitswesen
und Arbeitslosenversicherung, aber auch etwa im Bereich der Finanzordnung.

Während für wichtige Probleme tragfähige Lösungen gefunden werden konnten,
werden andere Fragen den Bundesrat auch in der neuen Legislatur beschäftigen.
Neben der Sanierung des Bundeshaushaltes nennt der Bundesrat die Einführung
marktwirtschaftlicher Lenkungsabgaben in der Klima- und Energiepolitik.
Ungelöst ist die Frage der Zukunft der Kernenergie und der nuklearen
Entsorgung. Auch die Verwaltungsreform wird den Bundesrat weiter beschäftigen.
Aus finanzpolitischen Gründen stiessen namentlich der Ausbau der
Entwicklungszusammenarbeit sowie die Osteuropahilfe auf Grenzen. Zu einem
haushaltpolitischen Problem ersten Ranges entwickelte sich schliesslich die
Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur-Vorhaben sowie der Sozialwerke.

Die Ursachen für die Verzögerungen und neuen Problemstellungen sind
vielfältiger Natur. Generell sind es politische Meinungsgegensätze, die
wettbewerbspolitisch gebotene Abstimmung mit anderen industrialisierten Ländern
oder finanzpolitische Grenzen, die rasche, tragfähige Lösungen erschweren.
Schliesslich stellt der Bundesrat auch fest, dass ein härterer gegenseitiger
Umgangston im demokratischen Meinungsstreit Einzug gehalten hat, der auch in
der nächsten Legislaturperiode anhalten könnte.

Zusammen mit den Bericht über seine Geschäftsführung 1995 verabschiedete der
Bundesrat zudem die Jahresberichte der höchsten Gerichte.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

29.2.1996