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Volksabstimmung vom 9. Juni 1996: Bundespräsident Jean-Pascal Delamuraz und VertreterInnen der Bundesratsparteien orientieren über den neuen Verfassungsartikel für die Landwirtschaft

PRESSEMITTEILUNG

Volksabstimmung vom 9. Juni 1996:
Bundespräsident Jean-Pascal Delamuraz und VertreterInnen der Bundesratsparteien
orientieren über den neuen Verfassungs-artikel für die Landwirtschaft

Mit dem neuen Verfassungsartikel, der am 9. Juni 1996 zur Abstimmung gelangt, werde
deutlich, was in Zukunft von der Landwirtschaft erwartet wird. Durch eine markt- 
und
umweltgerechte Produktion soll sie einen wesentlichen Beitrag zu einer gesicherten
Versorgung mit Nahrungsmitteln, zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und
zur Pflege der Kulturlandschaft sowie zur dezentralen Besiedlung des Landes leisten.
Der Artikel lege aber auch klar fest, wie die Bäuerinnen und Bauern für ihre
Leistungen im Interesse der übrigen Bevölkerung vom Bund unterstützt würden. Das
wichtigste Instrument hierfür sind die Direktzahlungen an bodenbewirtschaftende
bäuerliche Betriebe.
So hat Bundespräsident Jean-Pascal Delamuraz heute zusammen mit Nationalrätin
Brigitta Gadient (SVP/GR), Nationalrat Andrea Hämmerle (SP/GR) und Nationalrat Josef
Leu (CVP/LU) vor der Presse über den neuen Verfassungsartikel für die Landwirtschaft
orientiert. Das Parlament hat dem Artikel als Gegenvorschlag zur Volksinitiative
"Bauern und Konsumenten - für eine naturnahe Landwirtschaft" mit einer sehr grossen
Mehrheit zugestimmt. Die Volksinitiative wurde inzwischen zurückgezogen.
Im Gegensatz zum Agrarartikel, der am 12. März 1995 von Volk und Ständen knapp
abgelehnt wurde, enthält die neue Verfassungsbestimmung folgende drei zentralen
Elemente:
·	Nur Bauernbetriebe, die nachweisen können, dass sie die geforderten
ökologischen Leistungen erbringen, haben Anrecht auf Direktzahlungen in einem
Ausmass, das ihnen ein angemessenes Einkommen ermöglicht.
·	Naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsformen werden vom Bund
vorab mittels Direktzahlungen besonders gefördert.
·	Zwecks Verbesserung der Produkteinformation erlässt der Bund für
Lebensmittel Vorschriften zur Deklaration von Herkunft, Qualität, Produktionsmethode
und Verarbeitungsverfahren.
 Der neue Verfassungsartikel stellt für die laufende Reform der Agrarpolitik ein
solides Fundament dar. Sie soll im Interesse von Konsumentinnen und Konsumenten
sowie Bäuerinnen und Bauern zu einer markt-, umwelt- und tiergerechten
Landwirtschaft führen.

Bern, 11. April 1996

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Für weitere Auskünfte:
Esther Weiss, Bundesamt für Landwirtschaft, Presse- und Informationsdienst, 031 
322
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