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Von Wattenwyl-Gespräche vom 17.11.1995: Legislaturfinanzplan 1997-99

Von Wattenwyl-Gespräche vom 17. November 1995

Regierungsrichtlinien 1995-99: Diskussionspapier zum Legislaturfinanzplan z.H.
Regierungsparteien
In der Beilage unterbreiten wir Ihnen ein Diskussionspapier zum
Legislaturfinanzplan für die Jahre 1997-99 zur Abgabe an die Regierungsparteien
mit dem Antrag auf Zustimmung
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
K. Villiger

Beilage: Diskussionspapier zuhanden Regierungsparteien

Vorbereitung Regierungsrichtlinien 1995-99

Legislaturfinanzplan 1997-99

Das Diskussionspapier orientiert über die Entwicklung der Bundesfinanzen und
legt die Sanierungsstrategie des Bundesrates dar.

1. Entwicklung der Bundesfinanzen
Der noch weitgehend unbereinigte Legislaturfinanzplan weist ein
durchschnittliches Ausgabenwachstum von 4,3 Prozent pro Jahr und einen
Einnahmenzuwachs von fünf Prozent auf. In den Zahlen noch nicht berücksichtigt
sind unter anderem die im Voranschlag 1996 vom Bundesrat beschlossenen
Kürzungen, die lineare Beitragskürzung im Jahre 1997, die Auswirkungen der
vorgesehenen Änderungen in der Rechnungsdarstellung (Einnahmenüberschuss
Pensionskasse, SBB-Darlehen) sowie die Vorschläge zur Finanzierung der
Infrastruktur des öfffentlichen Verkehrs. Die Einnahmenschätzungen basieren auf
einem jährlichen Wirtschaftswachstum von zwei Prozent und einer Teuerung von
zwei Prozent. Diese Annahmen müssen, zumindest was 1996 betrifft, als eher
optimistisch bezeichnet werden. Die Ertragsprognosen sind deshalb noch nach
unten zu korrigieren.
Mit jährlichen Defiziten in der Grössenordnung von 6,0 bis 7,5 Milliarden und
einer über dem nominellen Wirtschaftswachstum liegenden Ausgabenentwicklung
ergibt der heutige Zahlenstand ein höchst unbefriedigendes Bild der künftigen
Haushaltsentwicklung. Trotz eher optimistischer Wirtschaftsannahmen zeichnet
sich keine Wende zur Besserung ab. Verantwortlich für die Überlastung des
Haushaltes sind dabei nicht etwa die ins Auge gefassten Prioritäten der neuen
Legislatur, sondern die bisherigen Aufgaben und Verpflichtungen, die sogenannte
Grundlast. Die neuen Richtliniengeschäfte sind mit anderen Worten nicht die
Ursache der Haushaltsprobleme der neuen Legislatur.

2. Sanierungsstrategie
Der Bundesrat erachtet eine solche Entwicklung als nicht tragbar. Alleine die
sich in den drei Finanzplanjahren 1997-99 abzeichnenden Haushaltsdefizite
werden zusätzliche Zinszahlungen in der Grössenordnung von einer Milliarde pro
Jahr auslösen. Der Sanierung der Bundesfinanzen kommt deshalb erste Priorität
zu.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Sanierung nach den in den vergangenen
Jahren gutgeheissenen Steuererhöhungen in erster Linie auf der Ausgabenseite
ansetzen muss. Aufgrund der Erfahrungen mit den bisherigen Sanierungsbemühungen
verfolgt der Bundesrat dabei die folgende Strategie:
*Erstens sind im Rahmen der Finanzplanbereinigung rasch substantielle
Entlastungen des Bundeshaushaltes zu erzielen. Der Bundesrat hat seine Vorgaben
vom vergangenen März bestätigt: das Ausgabenwachstum der Jahre 1995-99 soll auf
durchschnittlich zwei Prozent pro Jahr beschränkt werden. Diese Vorgabe wird
allerdings ausserordentlich schwer zu realisieren sein, denn
-mit Ausnahme der Landesverteidigung weisen sämtliche Aufgabenbereiche einen
Ausgabenzuwachs von über zwei Prozent pro Jahr auf,

-der zulässige Spielraum wird alleine durch die Finanz- und Sozialausgaben
beansprucht,

-über 90 Prozent des heute ausgewiesenen Ausgabenzuwachses entfällt auf die
sechs
gewichtigsten Bundesaufgaben sowie die Finanzausgaben.

Ohne Abstriche auch in Bereichen, die einen hohen, gesetzlich bestimmten
Ausgabenbindungsgrad aufweisen, wird das Sanierungsziel nicht zu erreichen
sein.

Mit der realen Plafonierung der Ausgaben auf dem Niveau des Voranschlages 1995
sollen das Defizit im letzten Planjahr auf rund drei Milliarden eingedämmt und
die
Staatsquote auf 10,5 Prozent reduziert werden. Voraussetzung für diese
ehrgeizige
Zielsetzung ist allerdings, dass die konjunkturelle Entwicklung keinen Strich
durch die
Rechnung macht.
Zweitens sollen mittelfristig die eingeleiteten Reformvorhaben wie die
Neuordnung des
Finanzausgleichs, die Verwaltungsreform, die Überprüfung der Subventionen sowie
der
Normen und Standards den Bundeshaushalt nachhaltig entlasten und wieder ins
Gleichgewicht bringen.

*Drittens soll die zur Diskussion gestellt Schuldenbremse die erreichten
Sanierungserfolge absichern.
*Grundvoraussetzung dieser Strategie bleibt ein schlanker Finanzplan für die
Jahre 1997-99 mit einem stark reduzierten Ausgabenwachstum und deutlich
rückläufigen Haushaltsdefiziten. Das Eidg. Finanzdepartement wurde beauftragt,
dem Bundesrat bis Ende November die erforderlichen Anträge zu unterbreiten.
Auf der Einnahmenseite will sich der Bundesrat auf die Finanzierungsmassnahmen
im Bereich der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs sowie für die
demographiebedingten Mehrbelastungen der AHV beschränken.
Sollte es nicht gelingen, die Bundesfinanzen im laufenden Konjunkturaufschwung
auf Gleichgewichtskurs zu bringen, so droht spätestens mit dem nächsten
Wirtschaftseinbruch der Absturz in die finanzpolitische Instabilität.

Bern, 8. November 1995