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Die Anerkennung des Individualbeschwerderechts an die Europäische Mens

Pressemitteilung

Die Anerkennung des Individualbeschwerderechts an die Europäische
Menschenrechtskommission wird erneuert

Die Schweiz hat am Freitag in Strassburg ihre Erklärung erneuert, mit der sie
die Zuständigkeit der Europäischen Menschrechtskommission für die Behandlung
von Individualbeschwerden anerkennt. Das Recht, eine solche Beschwerde zu
erheben, steht natürlichen Personen, nichtstaatlichen Organisationen oder
Personengruppen zu, die geltend machen, sie seien Opfer einer Verletzung der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geworden.

Die Schweiz untersteht diesem Kontrollmechanismus seit der Ratifikation der
EMRK im November 1974. Der Bundesrat erneuert die Anerkennungserklärung, wie
sie in Art. 25 EMRK vorgesehen ist, seither alle drei Jahre.

Voraussichtlich wird dies das letzte Mal sein, dass die Erneuerung der
Erklärung ansteht. Im Verlauf der nächsten drei Jahre sollte nämlich das
Protokoll Nr. 11 der EMRK in Kraft treten, das die Einrichtung eines einzigen
gerichtlichen Organs - den neuen, ständigen Gerichtshof für Menschenrechte -
vorsieht. Gemäss diesem Protokoll wird das Recht auf Individualbeschwerde
integrierender Bestandteil des neuen Kontrollsystems. Das Protokoll Nr. 11
wurde am 13. Juli 1995 von der Schweiz ratifiziert.

24. November 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Philippe Boillat, Europarecht und internationale
Angelegenheiten, Bundesamt für Justiz,
Tel. 322 41 40