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Rechtshilfevertrag mit Kanada in Kraft getreten

Pressemitteilung

Rechtshilfevertrag mit Kanada in Kraft getreten
Auslieferungsvertrag tritt am 19. März 1996 in Kraft

Die Schweiz baut ihr Vertragsnetz zur Bekämpfung der internationalen
Kriminalität weiter aus: Mit dem Austausch der Ratifikationsurkunde in Ottawa
ist letzten Freitag der neue Rechtshilfevertrag zwischen der Schweiz und Kanada
in Kraft getreten. Der neue Auslieferungsvertrag tritt am 19. März 1996 in
Kraft.  Damit untermauern die beiden Länder ihre Zusammenarbeit im Kampf gegen
die internationale Kriminalität.

Mit dem Rechtshilfevertrag in Strafsachen wird eine Lücke geschlossen, da
bisher keine staatsvertragliche Grundlage für den Rechtshilfeverkehr zwischen
der Schweiz und Kanada bestand. Während sich die Schweiz auf das Bundesgesetz
über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen stützen konnte, war für
Kanada nur eine äusserst beschränkte Zusammenarbeit möglich. Der neue Vertrag
legt die Rechtshilfeverpflichtung der beiden Vertragsparteien fest. Er
ermöglicht die Zeugeneinvernahme auf dem Hoheitsgebiet der anderen
Vertragspartei, die Erhebung von Beweismitteln, die Zustellung von
Schriftstücken, die Aufenthaltsnachforschung und Identifizierung gesuchter
Personen sowie die Ueberstellung von Personen in den anderen Staat zum Zweck
ihrer Einvernahme.

Der neue Auslieferungsvertrag ersetzt den bisher gültigen Vertrag von 1881, der
den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wurde. Er ist auf alle Delikte
anwendbar, die mit einer Gefängnisstrafe oder einer anderen die Freiheit
beschränkenden Massnahme von mindestens einem Jahr bedroht sind. Mit dem neuen
Vertrag wird das Auslieferungsverfahren wesentlich vereinfacht: Für eine
Auslieferung muss kein Beweisdossier mehr vorgelegt werden. Die ersuchende
Justizbehörde braucht in Zukunft bloss eine erweiterte Darstellung des
Sachverhalts zu liefern; ihre Ausführungen gelten als Beweismittel nach
kanadischem Recht. Der Vertrag stellt sicher, dass weder die Schweiz noch
Kanada zum Zufluchtsort für Personen werden, die sich der Justiz des einen oder
anderen Staates entziehen.

21. November 1995
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst