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Ein Schritt in Richtung Liberalisierung der Lebensversicherung


Pressemitteilung

Ein Schritt in Richtung Liberalisierung der Lebensversicherung

Der Bundesrat hat die Verordnung vom 3. Juli 1985 über den Anwerbebetrieb der
Lebensversicherungsein-richtungen in der Schweiz aufgehoben. Es ergeben sich
daraus keine nachteiligen Folgen für die Ge-samtheit der Versicherten.

Diese Verordnung setzte gewisse Regeln beim Verkauf von Lebensversicherungen
fest. Versicherungsagenten durften nach dieser Verordnung ihren potentiellen
Kunden nur unter Einhaltung von sehr genauen und zwingenden Regeln Angaben über
unsichere künftige Gewinne machen. Im übrigen war es ihnen untersagt, den
Versicherten Vergünstigungen zu gewähren oder anzubieten.

Diese Verordnung übernahm teilweise Regeln, die aus den Jahren 1915, 1930 und
1931 stammten. Sie hatte einerseits zum Ziel, eine Irreführung des Kunden mit
unsicheren Gewinnaussichten, die ihm mitgeteilt wur-den, zu vermeiden;
andererseits sollte sie verhin-dern, dass die Gewährung von Vergünstigungen zu
ei-ner Verteuerung der Versicherung für alle Versicher-ten führt.

Diese Vorschriften waren nie wirklich wirkungsvoll. Insoweit es sich um Angaben
handelt, die geeignet sind, die Versicherten irrezuführen, bieten bereits
andere Bestimmungen - beispielsweise jene des Bun-desgesetzes über den
unlauteren Wettbewerb - den Versicherten genügenden Schutz. Das Verbot,
Vergün-stigungen zu gewähren oder anzubieten, ist im allge-meinen schlecht
durchsetzbar, da der Beweis der Ver-letzung der entsprechenden Norm schwierig
zu erbrin-gen ist.

Im Hinblick auf die derzeit in der Lebensversiche-rung stattfindende
Liberalisierung kann diese Ver-ordnung daher aufgehoben werden, ohne dass sich
dar-aus für die Gesamtheit der Versicherten nachteilige Folgen ergeben.
15. November 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Paul Klethi, Bundesamt für Pri-vatversicherungswesen,
Tel. 031 322 79 30 (Direktwahl) oder 322 79 11, Fax 031 381 49 67