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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundeswehr und Schweizer Armee: Gemeinsame

Keywords: Pressemitteilung, Bundeswehr, Schweizer
Armee, gemeinsame Katastrophenhilfe-Uebung, Basel,
"Brückenschlag"

(Ti) Bundeswehr und Schweizer Armee: Gemeinsame
Katastrophenhilfe-Uebung

(Ld) Existenzsicherung ist immer weniger nur eine
nationale Aufgabe. Zunehmend ist diese eine
grenzüberschreitende Herausforderung für die
Staatengemeinschaft. Dies gilt im besonderen Masse für
die Katastrophenhilfe, die an der Landesgrenze nicht
Halt machen darf und im engen Verbund mit den
Nachbarstaaten erfolgen muss. Vor diesem Hintergrund
planen die deutsche Bundeswehr und die Schweizer
Armee im Einvernehmen mit den politischen Behörden
im Sommer 1995 eine erste gemeinsame Katastrophen
hilfe-Uebung.

(Tx) In einem Arbeitsübereinkommen haben sich der
Generalinspekteur der Bundeswehr, General Klaus
Naumann, und der Generalstabschef der Schweizer
Armee, Korpskommandant Arthur Liener, darüber
ausgesprochen, eine gemeinsame Uebung zum Thema
"Katastrophenhilfe" auf deutschem und schweizerischem
Territorium durchzuführen. Der militärische "Brücken
schlag" über die Landesgrenze hinweg findet am 27.
Juni 1995 beidseits des Rheins im Raum Rietheim -
Küssaberg statt. Die politischen Behörden beider
Länder wurden bereits informiert. Die Kon
taktaufnahme mit Grundeigentümern, Polizeistellen,
Elektrizitätswerken, Naturschutzorganen und Schiffahrt
wird in den nächsten Tagen erfolgen.
	Als Grundlage für die Durchführung dieser
militärischen Uebung zum Thema Katastrophenhilfe
dient das Abkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Schweizerischen Eid
genossenschaft über die gegenseitige Hilfeleistung bei
Katastrophen oder schweren Unglücksfällen vom 28.
November 1984. Das Abkommen zwischen den beiden
Vertragsstaaten regelt unter den weiteren Formen der
Zusammenarbeit auch die Durchführung von ge
meinsamen Uebungen, bei denen Hilfskräfte des einen
Partners auf dem Hoheitsgebiet des anderen zum
Einsatz kommen.
	Die gemeinsame Truppenübung im Rahmen der
Existenzsicherung dient somit den sicherheitspoliti
schen Zielen, die im Interesse aller Beteiligten liegen.
Die Uebung mit dem Namen "BRÜCKENSCHLAG"
bezweckt deshalb die Förderung des gegenseitigen
Verständnisses, die Überprüfung der operativen und
materiellen Kompatibilität sowie die Schulung der
Stäbe in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Uebungsleiter auf Schweizer Seite ist der Kommandant
der Panzerbrigade 4, Brigadier Heinz Rufer aus Zuzwil
(BE), und zum Einsatz kommt das Genieregiment 2 aus
dem Feldarmeekorps 2. Uebungsleiter auf deutscher
Seite ist der Kommandeur der Pionierlehrbrigade 60,
Oberst Claus Roser aus Ingolstadt. Zum Einsatz kom
men Teile dieser Lehrbrigade.

Für weitere Auskünfte: Urs Peter Stebler,
Informationschef der Gruppe für Generalstabsdienste
(GGST), Bundeshaus Ost, Tel. 031 324 52 17.
Für die Bundeswehr: Oberstleutnant Franz Josef Flaig,
WBK V, 10. Panzerdivision, Leiter der Presse- und
Oeffentlichkeitsarbeit, D-72483 Sigmaringen, Tel. 0049
7571 76 1130.

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