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Neues Militärgesetz auf 1. Januar 1996

Keywords: Pressemitteilung, Militärgesetz,
Armeeorganisation, Referendumsfrist, abgelaufen

(Ti) Neues Militärgesetz auf 1. Januar 1996

(Ld) Die Referendumsfrist für das neue Militärgesetz
(MG) ist am 15. Mai 1995 unbenutzt abgelaufen. Das
Eidgenössische Militärdepartement (EMD) beabsichtigt,
dem Bundesrat zu beantragen, das MG auf den 1. Januar
1996 in Kraft zu setzen. Es bildet die umfassende
gesetzliche Grundlage für die Armee 95 und Militärver
waltung und stellt eine eigentliche "Wehrverfassung"
dar.

(Tx) Zusammen mit der Armeeorganisation (AO) wurde
das MG am 3. Februar 1995 vom Parlament mit
überwältigendem Mehr verabschiedet (MG: NR 124 Ja zu
29 Nein, SR 41 zu 0; AO: NR 126 zu 23, SR 41 zu 0).
Nach Ablauf der gesetzlichen Referendumsfrist könnte
es bereits auf Mitte Mai 1995 in Kraft gesetzt werden.
Wegen des hohen Vernetzungsgrades einzelner
Ausführungserlasse will das EMD aber dem Bundesrat
erst eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 1996 bean
tragen. Damit kann in einer eindeutigen Ausgangslage
an den total über 80 Ausführungserlassen gearbeitet
werden, die mehrheitlich ebenfalls auf Anfang nächsten
Jahres rechtskräftig werden sollen. Im Falle eines zwi
schenzeitlichen Assistenzdienstes der Armee (z.B.
militärischer Schutz einer internationalen Konferenz,
Truppeneinsatz bei Katastrophen u.a.m.) würden die
erforderlichen Bestimmungen des MG mit einem
entsprechenden Einsatzbeschluss in Kraft gesetzt.
	Der Bundesrat hat bereits auf den 1. Januar 1995
Bundesbeschlüsse des Parlaments in Kraft gesetzt,
welche Kernbestimmungen des MG und der AO
enthalten. Dadurch war es möglich, die Armee 95 in den
Bereichen Militärdienstpflicht, Ausbildungsdienst und Ar
meestruktur fristgerecht zu verwirklichen.
	Das neue Militärgesetz stellt eine Totalrevision der
geltenden Militärorganisation dar. Diese stammt aus
dem Jahr 1907. Gegen sie wurde damals - im Gegensatz
zum heutigen MG - das Referendum ergriffen. In
zahlreichen Teilrevisionen wurde sie im Lauf der Jahre
den geänderten Bedürfnissen angepasst. Das neue MG
enthält neben Straffungen, strukturellen und
sprachlichen Anpassungen grundlegende materielle
Neuerungen: So werden erstmalig der
sicherheitspolitische Auftrag der Armee verankert, die
Dienstleistungen für Armeeangehörige fixiert und ein
Kapitel über die allgemeinen Rechte und Pflichten der
Armeeangehörigen aufgenommen. Der Friedens
förderungs- und Assistenzdienst werden als neue
Einsatzart eingeführt und die Bestimmungen über den
Aktivdienst mit Einschluss des Ordnungsdienstes klar
festgelegt. Die Zuständigkeiten für die Gliederung der
Armee sind neu geordnet, die Höchstzahl der
Waffenplätze ist auf 40 beschränkt und ein Bewil
ligungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen
eingeführt. Zudem ist das neue MG derart flexibel
ausgelegt, dass es auch weiteren notwendigen
Neuorientierungen gerecht werden kann.

Zusätzliche Auskünfte: Giancarlo Buletti, Chef Abteilung
Armee, Generalsekretariat EMD, 031/ 324.50.05

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