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Bundesrat setzt Eidgenössische Kommission gegen

Pressemitteilung

Bundesrat setzt Eidgenössische Kommission gegen
Rassismus ein

Der Bundesrat hat am Montag gemäss gemeinsamem Antrag von EDA,
EDI und EJPD beschlossen, auf den 1. Juli 1995 eine Kommission
gegen Rassismus (EKR) einzusetzen. Sie hat die Aufgabe, das
Verständnis und die Verständigung zwischen Personen
unterschiedlicher Herkunft zu fördern sowie den Rassismus und
die Rassendiskriminierung zu bekämpfen. Überdies soll sie
einer wirksamen Prävention besondere Beachtung schenken und
durch Beratung von Privaten auch vermittelnd wirken. Die EKR,
die höchstens 19 Mitglieder umfassen soll, wird dem
Eidgenössischen Departement des Innern zugeordnet.

Drei eigenständige Kommissionen

Nach eingehender Prüfung wurde entschieden, von einer
Zusammenlegung der EKR mit der Eidgenössischen
Ausländerkommission (EKA) und der Eidgenössischen Kommission
für Flüchtlingsfragen (EKF) abzusehen. Mit eigenständigen
Kommissionen lassen sich die vielfältigen und weitgehend
unterschiedlichen Aufgaben in den drei Bereichen optimal
wahrnehmen. Bei der Formulierung der Mandate und der Ar
beitsweise sowie bei der personellen Zusammensetzung von
Kommission und  Koordinationsausschuss wird darauf geachtet,
dass es nicht zu Doppelspurigkeiten kommt.

Die EKR ist auf den Beitritt der Schweiz zum Internationalen
Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von
Rassendiskriminierung zurückzuführen. Mit diesem Schritt
verpflichtete sich unser Land, positive Massnahmen zu
ergreifen, um rassistische Verhaltensweisen wirksam zu
bekämpfen. Der Bundesrat bekundete in seiner Beitrittsbotschaft
vom 2. März 1992 und in der Beantwortung verschiedener
parlamentarischer Vorstösse seine Absicht, eine Eidgenössische
Kommission einzusetzen, die ihn in Fragen der Bekämpfung des
Rassismus beraten und konkrete Massnahmen vorschlagen soll.

Änderungen bei EKA und EKF

Infolge dieses Entscheides ist auch das Mandat der EKA nach
über 20 Jahren den veränderten Verhältnissen anzupassen, wobei
vor allem die Aufgaben im Bereich der Integration aller
Ausländerinnen und Ausländer sowie das Zusammenleben zwischen
der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung klar
definiert werden sollen. Die EKA, die dem EJPD zugeordnet
bleibt, soll bei der nächsten Erneuerungswahl von 28 auf 24
Mitglieder reduziert werden.

Angepasst wird angesichts der zunehmenden internationalen
Interdependenzen und im Hinblick auf eine gesamtheitliche
Migrationspolitik auch das Mandat der EKF, die ebenfalls
weiterhin dem EJPD zugeordnet ist. Sie soll bei der
Erneuerungswahl von 23 auf 21 Mitglieder reduziert werden. Wie
bisher verfügt sie über ein Jahresbudget von 15 000 Franken.

6. März 1995

EIDGENÖSSISCHES
DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Presse und Information

Weitere Auskünfte:
Catherine Cossy, Presse- und Informationsdienst EDI, 322 80 16
Eduard Gnesa, Generalsekretariat EJPD, 322 40 18