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Aufenthalt von Staatsangehörigen aus Bosnien-

Pressemitteilung

Aufenthalt von Staatsangehörigen aus Bosnien-
Herzegowina um weiteres Jahr verlängert

Unter dem Eindruck der anhaltenden Krise hat der
Bundesrat am Montag beschlossen, die bereits seit
April 1993 gültige Sonderregelung für
Staatsangehörige aus Bosnien-Herzegowina um ein
weiteres Jahr bis Ende April 1996 zu verlängern.

Die Verlängerung gilt für bosnische Staatsangehörige,
die eine befristete Aufenthaltsbewilligung haben,
nach Ablauf ihres Visums nicht ausreisen können oder
ihren Besuch bei Angehörigen in der Schweiz
verlängern, sowie für Saisonniers, denen nach Ablauf
der Bewilligung die Rückreise nicht zugemutet werden
kann. Betroffen sind rund 10 000 Personen. Für
Staatsangehörige von Slowenien, Kroatien, Mazedonien
und Jugoslawien (Serbien, Montenegro) gilt die
Sonderregelung nicht. Nicht mehr in ihren Genuss
kommen auch Bosnier, die sich in der Zwischenzeit
vorübergehend in ihre Heimat zurückbegeben haben.

Der Bundesrat fasste den Beschluss auf Antrag des
eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, das
vorgängig das Departement für auswärtige
Angelegenheiten, das BIGA und die Vereinigung der
kantonalen Fremdenpolizeichefs konsultiert hatte.
Massgebend waren die andauernden Auseinandersetzungen
und die schlechte Versorgungslage, die eine Rückkehr
nach Bosnien in absehbarer Zeit nicht zulassen.

Angesichts der finanziellen Belastung der
Fürsorgebehörden gewährt der Bundesrat den Kantonen
gewisse Erleichterungen bei der Erteilung von
Arbeitsbewilligungen. Arbeitsberechtigt sind, soweit
der Markt dies zulässt, wie bisher Personen mit abge
laufener Kurzaufenthalter- oder Saisonbewilligung und
neu solche, die sich bereits seit zwei Jahren im
Rahmen dieser Sonderregelung in der Schweiz
aufhalten. Diese neue Bestimmung hat vor allem zum
Zweck, Jugendlichen die Aneignung beruflicher
Grundkenntnisse zu ermöglichen.

Die zuständigen Bundesämter beobachten die
Entwicklung im Krisengebiet aufmerksam weiter. Im
Frühling 1996 wird der Bundesrat erneut prüfen, ob
die Sonderregelung weitergeführt werden soll.

29. März
1995
EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND
POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und
Pressedienst

Weitere Auskünfte:

Stephan Haeberli, Bundesamt für Ausländerfragen, Tel.
325 95 93
Mathias Stettler, Bundesamt für Flüchtlinge, Tel. 325
92 89