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Der Bundesrat stellt den Kantonsregierungen

Pressemitteilung

Der Bundesrat stellt den Kantonsregierungen
die Verfassungsreform vor

Am Freitagnachmittag hat Bundesrat Arnold Koller in
Bern anlässlich der 40. Sitzung des Kontaktgremiums
Bund-Kantone den kantonalen Regierungen die
Verfassungsreform vorgestellt. Die
Kantonsvertreter erhielten als erste vom Vorsteher
des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartements ein druckfrisches Exemplar des
Verfassungsentwurfs persönlich überreicht. Die
Kantonsvertreter verdankten diese Geste des
Bundesrates und folgten den Ausführungen mit
grossem Interesse. Der Bundesrat wird den Entwurf
am kommenden Montag in eine breit angelegte Ver
nehmlassung schicken. Die Kantone werden versuchen,
eine gemeinsame Stellungnahme zur Verfassungsreform
zu erarbeiten.

Besonders eingehend besprochen wurde die
Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Die im
Rahmen der Verfassungsreform als punktuelle
Neuerung vorgeschlagene rechtliche Regelung der
Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik wurde
im Grundsatz sehr begrüsst. Die Kantone werden in
der Vernehmlassung die sie betreffenden Fragen
diskutieren und dazu detailliert Stellung nehmen.

	Die Bundesräte Flavio Cotti und Jean-Pascal
Delamuraz schilderten den Kantonsregierungen den
Verlauf der bilateralen sektoriellen Verhandlungen
mit der Europäischen Union. Im weiteren kam es zu
einem Meinungsaustausch über die Opportunität
eines Beitritts der Schweiz zum deutsch-
französischen Übereinkommen über die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen
Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen
Stellen. Danach können Bundesländer, Regionen und
Départements untereinander Vereinbarungen nicht
völkervertraglichen Charakters treffen, die der
grenzüberschreitenden Kooperation dienen.

23. Juni 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst