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Flüchtlingshilfe: Tun, was nötig ist!

Pressemitteilung

Flüchtlingshilfe: Tun, was nötig ist!

Aufruf des Vorstehers des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartements zum nationalen Flüchtlingstag

Weltweit gibt es 23 Millionen anerkannte Flüchtlinge. Auch wir
können und wollen unsere Augen vor dem Flüchtlingsproblem nicht
verschliessen. Mehr als 121 000 Flüchtlinge, vorläufig
Aufgenommene und Asylsuchende leben zurzeit bei uns - Menschen,
die ihre Heimat, ihre Freunde, ihr Zuhause hinter sich gelassen
haben, um in der Fremde eine neue Zukunft zu finden. Diesen geht
es nicht einfach um die Suche nach einem besseren Leben, sondern
sie kommen zu uns, weil sie in ihrer Heimat an Leib und Leben
gefährdet sind. Unserer humanitären Tradition folgend sind wir
aufgerufen, den Verfolgten und Bedrohten im Rahmen unseres
Asylrechts und im Sinne der internationalen Flüchtlingskonvention
Schutz zu gewähren und ihnen beizustehen. Tun, was nötig ist: Das
heisst aber auch Hilfe vor Ort, wie die Schweiz sie in
beträchtlichem
Umfang zum Beispiel  in Teilen des ehemaligen Jugoslawiens
leistet.

Es sei nicht verschwiegen, dass unsere Asylpolitik auch mit
Problemen verbunden ist. Sie liegen weniger in der Zahl der
Asylsuchenden als in der Vielfalt ihrer Herkunft. Waren es früher
geschlossene, vor allem europäische Volksgruppen gewesen, die bei
uns Zuflucht suchten, so sind in den letzten Jahren vermehrt
Menschen aus anderen Kontinenten, geprägt von einer Vielzahl uns
fremder Kulturen, in die Schweiz gekommen. Sie stellten
Bevölkerung und Behörden vor schwierige Aufgaben und
veranlassten die Behörden zu raschem Handeln im Bereich der
Gesetzgebung und im Bereitstellen der nötigen Infrastruktur. Mit
den
getroffenen Massnahmen konnte die Lage weitgehend stabilisiert
werden. Auch die in Teilen der Bevölkerung vorhandenen
fremdenfeindliche Tendenzen, die zu bedauerlichen Übergriffen auf
ausländische Mitmenschen führten, haben glücklicherweise
abgenommen.

Ein neues Problem, das uns ebenso wie andere westeuropäische
Staaten beschäftigt, ist der konsequente Vollzug von
rechtskräftigen,
negativ entschiedenen Gesuchen von Asylbewerbern, weil einzelne
Herkunftsländer sich weigern, ihre Staatsangehörigen
zurückzunehmen.
Unser Land spricht sich  zusammen mit anderen Staaten klar gegen
diese völkerrechtswidrige Haltung aus und wird alles daran
setzen,
diesen Missstand zu beseitigen.

Manche mögen sich fragen, ob angesichts der etwas ruhigeren
Situation ein Aufruf zur Flüchtlingshilfe überhaupt noch
angebracht
sei. Für mich gibt es da keinen Zweifel. Jenen Menschen, die in
ihrer
Heimat verfolgt werden und bei uns Schutz suchen, wollen wir
weiterhin helfen, so gut wir können.

Deshalb sind wir alle - Jung und Alt, Bürgerinnen und Bürger,
aber
auch Wirtschaft, Medien und Politik - aufgefordert, dem Aufruf
zum
nationalen Flüchtlingstag auch dieses Jahr Folge zu leisten:
Flüchtlingshilfe - Tun, was nötig ist!

	Arnold Koller
           Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements

16. Juni 1995