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Schengener Übereinkommen: Gute Erfahrungen mit der Praxis

Pressemitteilung

Schengener Übereinkommen: Gute Erfahrungen mit der Praxis

Informationstreffen zwischen der Schweiz und der Präsidentschaft der Schengener
Organisation

Vertreter der Präsidentschaft und des Sekretariates der Schengener Organisation
sowie der Schweiz haben am Freitag einen weiteren Informationsaustausch
durchgeführt. Dieses bisher sechste Treffen fand auf Einladung der Schweiz in
Agno statt. Im Mittelpunkt standen der gegenwärtige Stand und die Perspektiven
der Schengener Kooperation sowie die Beziehungen zwischen der Organisation und
der Schweiz, die an einer intensiveren Zusammenarbeit interessiert ist.

Die Präsidentschaft der Schengener Organisation, die bis Ende Jahr von Belgien
wahrgenommen wird, präsentierte eine positive Bilanz der Zusammenarbeit im
Rahmen des Schengener Übereinkommens. Dieses wird seit dem 26. März 1995 von
den Benelux-Staaten sowie von Deutschland, Frankreich, Spanien und Portugal
angewendet. Der Schengener Exekutivausschuss hat Massnahmen getroffen, um die
Anwendung des Übereinkommens zu optimieren. Frankreich führt infolge der
jüngsten Terrorwelle an seinen Binnengrenzen weiterhin Personenkontrollen
durch. Das Schengener Übereinkommen (Art. 2, Abs.2) sieht eine solche
unilaterale Schutzmassnahme für den Ausnahmefall ausdrücklich vor. Die übrigen
Mitgliedstaaten, namentlich Italien, Griechenland und Österreich, unternehmen
grosse Anstrengungen, um die Konvention so rasch wie möglich ebenfalls anwenden
zu können. Was die Staaten der Nordischen Union (der neben den EU-Staaten
Dänemark, Finnland und Schweden auch Norwegen und Island angehören) betrifft,
ist die Aufnahme von Partizipationsverhandlungen ebenfalls vorgesehen, nachdem
sich diese Staaten bereit erklärt haben, das Schengener Acquis vorbehaltlos zu
übernehmen.

Die Schweizer Delegation erläuterte die Haltung des Bundesrates in bezug auf
die Auswirkungen der immer engeren Zusammenarbeit der EU-Staaten im Rahmen des
3. Pfeilers von Maastricht (Justiz- und innere Sicherheit) bzw. von Schengen.
Um zu verhindern, dass die Schweiz zur Ausweichstation und Drehscheibe für die
illegale Migration, das grenzüberschreitende organisierte Verbrechen oder für
terroristische und extremistische Aktivitäten wird, will der Bundesrat die
Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und den übrigen EU-Staaten auf dem Gebiet
der inneren Sicherheit intensivieren. Damit soll auch vermieden werden, dass es
an der Schweizergrenze zu systematischen Grenzkontrollen und zu
Vekehrsstörungen kommt.

Unabhängig von den juristischen Bedingungen, die das Schengener Übereinkommen
für den Anschluss von Drittstaaten stellt, ist die Frage, ob die Schweiz
gewillt ist, daran teilzunehmen und gegebenenfalls in welcher Form, zurzeit
offen. Da eine Beteiligung mit einem Verzicht auf Grenzkontrollen verbunden
wäre, könnte ein solches Vorhaben jedenfalls nur längerfristig und unter der
Voraussetzung ins Auge gefasst werden, dass die notwendigen flankierenden
Massnahmen zur Verfügung stehen. Die Schweizer Delegation teilte ferner mit,
eine Arbeitsgruppe habe den Auftrag erhalten, die rechtlichen und technischen
Voraussetzungen für einen Beitritt zum Schengener Übereinkommen und dessen
Auswirkungen auf die innere Sicherheit der Schweiz und auf das Grenzwachtkorps
abzuklären.

Die Delegation der Präsidentschaft ist sich bewusst, dass das Schengener System
auch Auswirkungen auf die Schweiz hat und eine engere Zusammenarbeit im
gegenseitigen Interesse liegt. Beide Seiten haben deshalb ihre Bereitschaft
unterstrichen, gemeinsam nach pragmatischen und punktuellen Lösungen zu suchen.
Die Schweizer Delegation machte vor allem beim Grenzgängerverkehr sowie im
Bereich der Visumpolitik und -praxis bzw. bei der Bekämpfung der illegalen
Migration ein dringendes Kooperationsbedürfnis geltend.

Im Anschluss an die offiziellen Gespräche gewährten die Eidgenössische
Zollverwaltung und die Kantonspolizei Tessin den Gästen an den Grenzübergängen
von Chiasso Einblick in ihre Tätigkeit.

Die Delegation der Schengen-Präsidentschaft wurde von Frank De Mot,
Generaldirektor im belgischen Innenministerium und derzeitiger Präsident der
Zentralen Gruppe, angeführt. Robert Eugster, Vizedirektor im Bundesamt für
Ausländerfragen, leitete die Schweizer Delegation.

Bern/Agno, 8. Dezember 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst