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Botschaft des Bundesrats zum Kantonswechsel von Vellerat

Pressemitteilung

Botschaft des Bundesrats zum Kantonswechsel von Vellerat

Der Bundesrat hat die Botschaft und den Entwurf zum Bundesbeschluss über den
Uebertritt der bernischen Gemeinde Vellerat zum Kanton Jura verabschiedet.
Dieser Bundesbeschluss muss noch von den Eidgenössischen Räten genehmigt
werden, bevor er Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet wird.

Der Kanton Bern, die Gemeinde Vellerat und der Kanton Jura haben dem
Kantonswechsel der heute zum bernischen Amtsbezirk Moutier gehörenden Gemeinde
bereits zugestimmt und sehen vor, ihn am 1. Juli 1996 zu vollziehen. Nach
herrschender Lehre und Verfassungspraxis bedürfen alle Aenderungen im Gebiet
der Kantone nicht nur der Zustimmung des betroffenen Gebietes, des Kantons, in
dem dieses Gebiet liegt, und des Anschlusskantons, sondern  auch der Zustimmung
von Volk und Ständen. Deren Zustimmung als Bundesverfassungsgeber ist für die
Gebietsveränderung konstitutiv. Diese Grundsätze wahren das föderalistische
Gleichgewicht der Schweiz. Die Abtretung einer ganzen Gemeinde kann nicht als
blosse Grenzbereinigung ohne politische Bedeutung betrachtet werden. Vielmehr
ist der Kantonswechsel einer Gemeinde in unserem auf Stabilität angelegten
Bundesstaat nach wie vor ein aussergewöhnliches Ereignis, weshalb der Bundesrat
auch aus Gründen der Rechtssicherheit, d.h. der Voraussehbarkeit und
Berechenbarkeit der Verfassungspraxis am vorgesehenen Zustimmungsverfahren
festhält.

Im Rahmen der laufenden Reform der Bundesverfassung hat der Bundesrat
allerdings eine vereinfachende Verfassungsbestimmung über Gebietsveränderungen
als Variante zur Diskussion gestellt. Falls diese Bestimmung Aufnahme in die
neue Verfassung findet, bedürfen in Zukunft Aenderungen im Gebiet der Kantone
neben der Zustimmung des fraglichen Gebiets und der betroffenen Kantone
lediglich noch der Genehmigung durch die Bundesversammlung   unter Vorbehalt
des fakultativen Referendums.

16. August 1995

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Prisca Grossenbacher, lic. iur.,
Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 47 59