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Verfahren gegen Staatsbürger Ex-Jugoslawiens eingestellt

Keywords: Pressemitteilung des Oberauditors,
Staatsbürger, Ex-Jugoslawien, humanitäre Völkerrecht,
Oberauditor, Brigadier Jürg van Wijnkoop, Ermittlungen,

(Ti) Verfahren gegen Staatsbürger Ex-Jugoslawiens eingestellt

(Ld) Ein Strafverfahren gegen einen Bürger aus dem
ehemaligen Jugoslawien ist vom zuständigen Auditor
(militärischer Staatsanwalt) eingestellt worden. Umfang-
reiche Abklärungen hatten den Verdacht, der Mann sei an
Vergehen gegen das humanitäre Völkerrecht beteiligt
gewesen, nicht bestätigt. In einem zweiten Fall hat der
Oberauditor, Brigadier Jürg van Wijnkoop, einem
Ermittlungsverfahren keine weitere Folge gegeben.

(Tx) Im April vergangenen Jahres hatte der Oberauditor
auf Anzeige von privater Seite eine Voruntersuchung
gegen einen aus Ex-Jugoslawien stammenden Mann
angeordnet, der verdächtigt wurde, an Vergehen gegen
das humanitäre Völkerrecht beteiligt gewesen zu sein.
Die Abklärungen, in deren Verlauf der Betroffene
während mehreren Tagen in Untersuchungshaft gesetzt
wurde, vermochten den Verdacht aber nicht zu
bestätigen.
	Insbesondere liess sich nicht nachweisen, dass der
Beschuldigte in einem Gefangenenlager als Spion der
Gefängnisleitung gewirkt und damit den Tod anderer
Insassen mit-verursacht hat oder an deren Tötung
beteiligt gewesen ist. Vielmehr liessen sich glaubhafte
Zeugen beibringen, laut deren Aussagen der
Verdächtigte im Lager genau gleich behandelt worden sei
wie alle anderen Insassen. Aus diesem Grund hat der
zuständige Auditor die Voruntersuchung nun eingestellt.

Keine direkten Tatzeugen
Der Oberauditor hat ferner einem Ermittlungsverfahren
keine weitere Folge gegeben, bei welchem es um die
Abklärung des Vorwurfs ging, ob sich ein aus Ex-
Jugoslawien stammender Mann der Folterung, der
Tötung von Zivilisten, der Plünderung und der
Erpressung schuldig gemacht habe. Die Untersuchung
ergab, dass weder für die Tötung von Zivilpersonen noch
für Folterungen direkte Tatzeugen bekannt sind; die
meisten der angehörten Zeugen beriefen sich darauf,
diese Vorwürfe von anderen Personen vernommen zu
haben; diese ihrerseits konnten solche Aussagen jedoch
nicht bestätigen oder konkretisieren.
	Aehnlich lagen die Verhältnisse bei den
behaupteten Plünderungen, wo sich zudem die Frage
stellte, ob eine sogenannt schwere Verletzung des
humanitären Völkerrechts gegeben sei, da nur ein
einzelner Sachverhalt zur Diskussion stand. Schliesslich
ver-dichtete sich auch der Vorwurf der Erpressung nicht
zum konkreten Tatverdacht. Er-schwert wurden die
Ermittlungen dadurch, dass der Verdächtigte selbst nicht
zur Sache befragt werden konnte, weil er seinen
Aufenthaltsort in der Schweiz verlassen hatte, bevor die
entsprechenden Abklärungen in die Wege geleitet
werden konnten.

Kasten
Strafverfolgung obliegt der Militärjustiz
Mit der Unterzeichnung der Genfer Abkommen vom 12.
August 1949 und weiterer in-ternationaler
Uebereinkommen hat sich die Schweiz verpflichtet, die
gesetzlichen Grundlagen für die Strafverfolgung schwerer
Verletzungen des humanitären Völker-rechts zu schaffen.
Dies erfolgte mit der Revision des Militärstrafgesetzes
(MStG) vom 5. Oktober 1967 (Art.2 Ziff. 9 und Art. 108
ff.). Demnach sind solche Verbrechen in der Schweiz zu
verfolgen und zu bestrafen - und zwar unabhängig davon,
wo die Tat be-gangen wurde und ob der Täter Militär-
oder Zivilperson ist. Die Strafverfolgung obliegt den
Organen der Militärjustiz.

Für weitere Auskünfte, die sich aber nur auf allgemeine
Probleme im Zusammenhang mit der Verfolgung
mutmasslicher Kriegsverbrecher beziehen können, steht
der Ober-auditor zur Verfügung. Brigadier Jürg van
Wijnkoop, Tel. 031 / 324 33 01.

Wijnkoop