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MEDIENMITTEILUNG
Bund prüft weitere Sanktionen gegen fehlbare Anbieter von öffentlichen Aufträgen
30. Sep 2002 (EFD) Im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens werde der Bundesrat
weitere Sanktionsmöglichkeiten prüfen gegen Anbieter, welche die Arbeitsschutzbestimmungen
und Arbeitsbedingungen
nicht erfüllten, hält der Bundesrat in seiner heutigen Antwort auf eine Einfache
Anfrage von Nationalrat Jean-Claude Rennwald (SP/JU) fest.
Das Bundesgesetz über das öffentlichen Beschaffungswesen hält fest, dass bei öffentlichen
Aufträgen nur solche Anbieter berücksichtigt werden dürfen, welche die Arbeitsschutz-bestimmungen
und die
Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten einhalten. In einer Einfachen Anfrage erkundigt
sich Rennwald nach der Bilanz, welche der Bundesrat bezüglich der Umsetzung dieser
Bestimmung ziehen könne.
Der Bundesrat messe der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen
bei der Vergabe von Aufträgen einen wichtigen Stellenwert bei. Die Kontrolle und
Durchsetzung erfolgten heute
mittels Selbstdeklaration der Anbieter und der vertraglich festgehaltenen Option
der Konventionalstrafe. Bezüglich der Selbstdeklaration arbeite der Bund gegenwärtig
in einem Pilotprojekt in einer
bestimmten Branche des Baubereichs eng mit den paritätischen Berufskommissionen
zusammen, den eigentlichen Kontrollorganen für die Einhaltung der Gesamtarbeits-
und Normalarbeitsverträge (GAV, NAV); die
Berufskommissionen erteilen Zertifikate, die bestätigen, dass der Anbieter den GAV/NAV
einhält. Diese Lösung minimiere den administrativen Aufwand für die Bundesverwaltung.
Die Einführung dieses
Kontrollmodells werde gegenwärtig auch für die Druckerbranche geprüft.
Der Bundesrat sei zudem bereit, im Rahmen der bevorstehenden Revision des Beschaffungsrechts
als zusätzliche Durchsetzungsmittel weitere Sanktionsmöglichkeiten zu prüfen, insbesondere
bei schweren
Verfehlungen ein genereller, zeitlich befristeter Ausschluss von künftigen Beschaffungen.
Auskunft: Bettina Hahnloser, Bundesamt für Bauten und Logistik, Tel 031 325 50 03
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
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