Small JavaScript is used for display and check functions Zitate: SR 0.518.522 (Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II))
Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

0.518.522 Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II)

Zitate

Dieser Text wird an den folgenden Stellen zitiert:1)

SR-Nummer Titel Stelle

0.105.1

Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Art. 32

0.515.091.2

Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung (Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können

Art. 12 Schutz vor den Wirkungen von Minenfeldern, verminten Gebieten, Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen

0.518.523

Zusatzprotokoll vom 8. Dezember 2005 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III)

Titelblatt

518.01

Verordnung vom 28. November 1996 über die militärischen Identitätskarten und die militärische Erkennungsmarke

Art. 2 Grundlagen

518.52

Bundesbeschluss vom 9. Oktober 1981 über die Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen

Art. 1


1) Diese Liste enthält nur Verweise, welche in einer Fussnote mit entsprechender SR-Nummer bezeichnet sind.

Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen