Small JavaScript is used for display and check functions Zitate: SR 0.235.1 (Übereinkommen vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten)
Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

0.235.1 Übereinkommen vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten

Zitate

Dieser Text wird an den folgenden Stellen zitiert:1)

SR-Nummer Titel Stelle

0.235.11

Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitende Datenübermittlung

0.235.11 Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitende Datenübermittlung Abgeschlossen in Strassburg am 8. November 2001 Von der Bundesversammlung genehmigt am 24. März 2006 Ratifikationsurkunde von der Schweiz hinterlegt am 20. Dezember 2007 Inkrafttreten für die Schweiz am 1. April 2008

0.351.12

Zweites Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

Titelblatt

0.810.2

Übereinkommen vom 4. April 1997 zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin (Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin)

0.810.2 Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin (Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin) Abgeschlossen in Oviedo am 4. April 1997 Von der Bundesversammlung genehmigt am 20. März 2008 Ratifikationsurkunde von der Schweiz hinterlegt am 24. Juli 2008 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. November 2008


1) Diese Liste enthält nur Verweise, welche in einer Fussnote mit entsprechender SR-Nummer bezeichnet sind.

Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen